Udo Beier (DKV)
27.03.2008, 00:23
Ahoi!
Die „12er-Regel“ ist eine „Daumenregel“, mit der die Höhe des Wasserstandes bei Gezeitengewässern näherungsweise ermittelt werden kann. Sie wird hauptsächlich angewandt, um herauszubekommen, von wann bis wann eine bestimmte Wattfläche unter Wasser liegt bzw. mit einem Boot überfahren werden kann.
Sie setzt die Kenntnis folgender Daten voraus:
Hochwasserzeit (HWZ),
Mittleres Hochwasser über Seekartennull (MHW/SKN),
Mittler Tidenhub (MTH),
Watthöhe (= trockenfallende Höhe über SKN / z.B. 17 = 1,70 m)
und: gewünschten Wassertiefe über Grund (= ca. 0,50 m bei Seekajaks).
Mit Hilfe der „12er-Regel“ können wir für eine ausgesuchte Wattfläche - die wir überfahren möchten - ermitteln, von wie viel Stunden vor HWZ bis wie viel Stunden nach HWZ mindestens dieser gewünschte Wasserstand theoretisch gewährleistet ist.
Bei der „12er-Regel“ wird der „Mittlere Tidenhub“ (MTH) in 12 Abschnitte (1/12MTH) unterteilt. Die Berechnung des Wasserstandes wird i.d.R. vom „Mittlerem Hochwasser“ (MHW) aus gestartet, um herauszubekommen, um wie viel Meter jede Stunde das Wasser sinkt und wie hoch der dazugehörige Wasserstand ist (sog. „Abwärtsrechnung“).
Selbstverständlich ist es auch durchaus möglich, eine „Aufwärtsrechnung“ durchzuführen. Hier wird die Berechnung des Wasserstandes vom „Mittlerem Niedrigwasser“ (MNW) aus gestartet. Da von der gewünschten trockenfallenden Wattenhöhe jedoch i.d.R. das MNW unbekannt ist, bietet sich die „Abwärtsrechnung“ an.
Für das ausgewählte Rechenbeispiel gelten folgende Daten:
HWZ = 12.00 Uhr
MHW = 2,70 m;
MTH = 2,40 m mit 1/12 MTH = 0,20 m
Watthöhe = 14 = 1,40 m (= Trockenfallende Höhe über Seekartennull (SKN))
geforderter Mindestwassertiefe für Seekajaks = 0,50 m
==> geforderter Wasserstand (WS) = 1,90 m = 1,40 m + 0,50 m.
Bei der „12er-Regel“ wird davon ausgegangen, dass in der:
1. Std. vor/nach HWZ der Wasserstand um 1/12 MTH fällt = 0,20 m (WS = 2,50 m);
2. Std. vor/nach HWZ der Wasserstand um 2/12 MTH fällt = 0,40 m (WS = 2,10 m);
3. Std. vor/nach HWZ der Wasserstand um 3/12 MTH fällt = 0,60 m (WS = 1,50 m);
4. Std. vor/nach HWZ der Wasserstand um 3/12 MTH fällt = 0,60 m (WS = 0,90 m);
5. Std. vor/nach HWZ der Wasserstand um 2/12 MTH fällt = 0,40 m (WS = 0,50 m);
6. Std. vor/nach HWZ der Wasserstand um 1/12 MTH fällt = 0,20 m (WS = 0,30 m).
Dieser Aufstellung können wir entnehmen, dass die ausgewählte Wattfläche von 9.40 – 14.20 Uhr überfahren werden kann, d.h. dass der geforderte Wasserstand von 0,50 m über Grund (==> 1,90 m = 1,40 m Watthöhe+ 0,50 m) ca. 2:20 Std. vor HWZ (= 9.40 Uhr) erreicht wird und letztlich bis ca. 2:20 Std. nach HWZ (= 14.20 Uhr) gewährleistet bleibt.
Kritische Beurteilung der „12er-Regel“:
1. Die 12er-Regel geht davon aus, dass die Steig- bzw. Falldauer einer Tide 6:00 Std. beträgt. In Wirklich liegt sie bei Ø 6:25 Std. (Z.B. gilt für Norderney jedoch: 5:50 -6:41 h (Zeitraum: 1.-15.5.06!)
2. Sie geht davon aus, dass die Wasserstandsveränderung gemäß der Normalverteilung erfolgt. Das braucht jedoch nicht immer zuzutreffen. Gerade im Wattenmeer können sich Veränderungen ergeben.
3. Sie arbeitet mit mittleren Gezeitenwerten (hier: MHW u. MTH). In Wirklichkeit schwanken diese Werte. Sie hängen von astronomischen bzw. meteorologischen Gegebenheiten ab (z.B. Spring-/Nipptide, Abstand des Mondes von der Erde bzw. Windstärke/-weg/-dauer/–richtung).
4. In die Berechnungen der 12er-Regel geht die „Watthöhe“ (hier: „Trockenfallende Höhe über Seekartennull“) ein. Diese Höhenangabe ist jedoch nur zum Zeitpunkt der Messung aktuell, d.h. schon beim Druck der Seekarte kann sich dieser Wert wieder verändert haben.
5. Bei den Berechnungen können wir für eine Wattfläche die Werte für HWZ, MHW und MTH nur durch Interpolation, Vergleich bzw. Schätzung ermitteln, da es i.d.R. für diese Flächen keinen Bezugspunkt im Gezeitenkalender mit entsprechenden Daten gibt.
Durchschnittliche Tidenhubveränderungsraten:
In Anbetracht dessen, dass der tatsächliche Tidenhub vom Mittleren Tidenhub (MTH) abweichen kann und die Tidenkurve nur annäherungsweise dem Verlauf der Normalverteilung entspricht, könnten wir versuchen, für bestimmte Regionen mit einem einheitlichen - d.h. durchschnittlichen - Tidenhub und folglich auch mit einer durchschnittlichen Tidenhubveränderungsrate gemäß „12er-Regel“ (==> Ø 1/12 MTH) zu rechnen, statt für jedes Gebiet von neuem 1/12 MTH zu bestimmen. Der dabei gemachte Fehler dürfte für das Küstenkanuwandern ohne große Bedeutung sein, da wir notfalls aus unserem Seekajak aussteigen und es über die Wattfläche ziehen können, vorausgesetzt der Meeresboden lässt dies zu!
Für 6 Gebiete des Deutschen Wattenmeeres sind daher jeweils solche durchschnittlichen Tidenhubveränderungsraten ermittelt worden. Wird in einem dieser Gebiete gepaddelt, kann bei der Rechnung mit der „12er-Regel“ näherungsweise mit jener durchschnittlichen Veränderungsrate gearbeitet werden, die für das ausgewählte Gebiet vorgegeben wurde, z.B. für:
Region: Emsmündungsgebiet
Emshörn (MTH = 2,5 m) bis Borkum (MTH = 2,4 m)
==> Ø 1/12 MTH ? 0,20 m
Region: Ostfriesische Inseln und Küste
Juist (MTH = 2,5 m) bis Wangerooge (West) (MTH = 2,9 m)
==> Ø 1/12 MTH ? 0,23 m
Region: Jade-/Wesermündungsgebiet
Wangerooge (Ost) (MTH = 3,0 m) bis Robbensüdstert (MTH = 3,6 m)
==> Ø 1/12 MTH ? 0,27 m
Region: Elbmündungsgebiet
Cuxhaven bis Scharhörn bzw. Trischen (MTH = 3,0 m)
==> Ø 1/12 MTH = 0,25 m
Region: Nordfriesische Halligen
Hörnum (Sylt) (MTH = 2,0 m) bis Süderoogsand (MTH = 2,9 m)
==> Ø 1/12 MTH ? 0,20 m
Region: Nordfriesische Küste
Dagebüll (MTH = 3,0 m) bis Nordstrand (MTH = 3,3 m)
==> Ø 1/12 MTH ? 0,26 m
Tipp für Rechenfaule: :cool:
Bedenken wir nun, dass für das Wattenmeer der Deutschen Bucht 1/12 des durchschnittlichen (bzw. tatsächlichen) Tidenhubs zwischen 0,20 m und 0,27 m (bzw. 0,16 m und 0,30 m) schwankt, bietet es sich für „rechenfaule“ Küstenkanuwanderer an, einfach bei Touren im deutschen Wattenmeerrevier mit einer einzigen, d.h. allgemeingültigen durchschnittlichen Tidenhubveränderungsrate zu rechnen:
==> Ø 1/12 MTH ? 0,25 m
Die ganze Rechnerei sieht dann am Beispiel von Neuwerk so aus:
Wie viel Stunden vor HW kann ich vom Neuwerkloch kommend im Süden von Neuwerk per Seekajak anlanden, wenn die folgenden Daten gelten:
MHW Neuwerk = 3,7 m (siehe: Gezeitenkalender);
max. Watthöhe vor Neuwerk (Süd) = 22 m (siehe: Seekarte);
geforderter Wasserstand = min. 0,50 m über 2,20 m = 2,70 m (Erfahrungssatz);
Ø 1/12 MTH ? 0,25 m (Näherungswert)
==> Wasserstand gemäß „12er-Regel“ (mit 1/12 MTH ? 0,25 m):
1:00 Std. vor HWZ = 3,70-0,25 = 3,45 m;
2:00 Std. vor HWZ = 3,45-0,50 = 2,95 m;
2:20 Std. vor HWZ = 2,95-0,25 = 2,70 m;
2:40 Std. vor HWZ = 2,70-0,25 = 2,45 m
D.h. ca. 2:20 Stunden vor HWZ müsste es uns möglich sein, im Süden von Neuwerk z.B. am Seglerhafen von Neuwerk (z.B. Badetreppe) anzulanden.
Wer an weiteren Infos über die Rechnerei mit der „12er-Regel“ interessiert ist, kann einen Beitrag hierzu von der DKV-Homepage downloaden:
www.kanu.de/nuke/downloads/12er-Regel-II.pdf (http://www.kanu.de/nuke/downloads/12er-Regel-II.pdf)
Gruß aus Hamburg:
Die „12er-Regel“ ist eine „Daumenregel“, mit der die Höhe des Wasserstandes bei Gezeitengewässern näherungsweise ermittelt werden kann. Sie wird hauptsächlich angewandt, um herauszubekommen, von wann bis wann eine bestimmte Wattfläche unter Wasser liegt bzw. mit einem Boot überfahren werden kann.
Sie setzt die Kenntnis folgender Daten voraus:
Hochwasserzeit (HWZ),
Mittleres Hochwasser über Seekartennull (MHW/SKN),
Mittler Tidenhub (MTH),
Watthöhe (= trockenfallende Höhe über SKN / z.B. 17 = 1,70 m)
und: gewünschten Wassertiefe über Grund (= ca. 0,50 m bei Seekajaks).
Mit Hilfe der „12er-Regel“ können wir für eine ausgesuchte Wattfläche - die wir überfahren möchten - ermitteln, von wie viel Stunden vor HWZ bis wie viel Stunden nach HWZ mindestens dieser gewünschte Wasserstand theoretisch gewährleistet ist.
Bei der „12er-Regel“ wird der „Mittlere Tidenhub“ (MTH) in 12 Abschnitte (1/12MTH) unterteilt. Die Berechnung des Wasserstandes wird i.d.R. vom „Mittlerem Hochwasser“ (MHW) aus gestartet, um herauszubekommen, um wie viel Meter jede Stunde das Wasser sinkt und wie hoch der dazugehörige Wasserstand ist (sog. „Abwärtsrechnung“).
Selbstverständlich ist es auch durchaus möglich, eine „Aufwärtsrechnung“ durchzuführen. Hier wird die Berechnung des Wasserstandes vom „Mittlerem Niedrigwasser“ (MNW) aus gestartet. Da von der gewünschten trockenfallenden Wattenhöhe jedoch i.d.R. das MNW unbekannt ist, bietet sich die „Abwärtsrechnung“ an.
Für das ausgewählte Rechenbeispiel gelten folgende Daten:
HWZ = 12.00 Uhr
MHW = 2,70 m;
MTH = 2,40 m mit 1/12 MTH = 0,20 m
Watthöhe = 14 = 1,40 m (= Trockenfallende Höhe über Seekartennull (SKN))
geforderter Mindestwassertiefe für Seekajaks = 0,50 m
==> geforderter Wasserstand (WS) = 1,90 m = 1,40 m + 0,50 m.
Bei der „12er-Regel“ wird davon ausgegangen, dass in der:
1. Std. vor/nach HWZ der Wasserstand um 1/12 MTH fällt = 0,20 m (WS = 2,50 m);
2. Std. vor/nach HWZ der Wasserstand um 2/12 MTH fällt = 0,40 m (WS = 2,10 m);
3. Std. vor/nach HWZ der Wasserstand um 3/12 MTH fällt = 0,60 m (WS = 1,50 m);
4. Std. vor/nach HWZ der Wasserstand um 3/12 MTH fällt = 0,60 m (WS = 0,90 m);
5. Std. vor/nach HWZ der Wasserstand um 2/12 MTH fällt = 0,40 m (WS = 0,50 m);
6. Std. vor/nach HWZ der Wasserstand um 1/12 MTH fällt = 0,20 m (WS = 0,30 m).
Dieser Aufstellung können wir entnehmen, dass die ausgewählte Wattfläche von 9.40 – 14.20 Uhr überfahren werden kann, d.h. dass der geforderte Wasserstand von 0,50 m über Grund (==> 1,90 m = 1,40 m Watthöhe+ 0,50 m) ca. 2:20 Std. vor HWZ (= 9.40 Uhr) erreicht wird und letztlich bis ca. 2:20 Std. nach HWZ (= 14.20 Uhr) gewährleistet bleibt.
Kritische Beurteilung der „12er-Regel“:
1. Die 12er-Regel geht davon aus, dass die Steig- bzw. Falldauer einer Tide 6:00 Std. beträgt. In Wirklich liegt sie bei Ø 6:25 Std. (Z.B. gilt für Norderney jedoch: 5:50 -6:41 h (Zeitraum: 1.-15.5.06!)
2. Sie geht davon aus, dass die Wasserstandsveränderung gemäß der Normalverteilung erfolgt. Das braucht jedoch nicht immer zuzutreffen. Gerade im Wattenmeer können sich Veränderungen ergeben.
3. Sie arbeitet mit mittleren Gezeitenwerten (hier: MHW u. MTH). In Wirklichkeit schwanken diese Werte. Sie hängen von astronomischen bzw. meteorologischen Gegebenheiten ab (z.B. Spring-/Nipptide, Abstand des Mondes von der Erde bzw. Windstärke/-weg/-dauer/–richtung).
4. In die Berechnungen der 12er-Regel geht die „Watthöhe“ (hier: „Trockenfallende Höhe über Seekartennull“) ein. Diese Höhenangabe ist jedoch nur zum Zeitpunkt der Messung aktuell, d.h. schon beim Druck der Seekarte kann sich dieser Wert wieder verändert haben.
5. Bei den Berechnungen können wir für eine Wattfläche die Werte für HWZ, MHW und MTH nur durch Interpolation, Vergleich bzw. Schätzung ermitteln, da es i.d.R. für diese Flächen keinen Bezugspunkt im Gezeitenkalender mit entsprechenden Daten gibt.
Durchschnittliche Tidenhubveränderungsraten:
In Anbetracht dessen, dass der tatsächliche Tidenhub vom Mittleren Tidenhub (MTH) abweichen kann und die Tidenkurve nur annäherungsweise dem Verlauf der Normalverteilung entspricht, könnten wir versuchen, für bestimmte Regionen mit einem einheitlichen - d.h. durchschnittlichen - Tidenhub und folglich auch mit einer durchschnittlichen Tidenhubveränderungsrate gemäß „12er-Regel“ (==> Ø 1/12 MTH) zu rechnen, statt für jedes Gebiet von neuem 1/12 MTH zu bestimmen. Der dabei gemachte Fehler dürfte für das Küstenkanuwandern ohne große Bedeutung sein, da wir notfalls aus unserem Seekajak aussteigen und es über die Wattfläche ziehen können, vorausgesetzt der Meeresboden lässt dies zu!
Für 6 Gebiete des Deutschen Wattenmeeres sind daher jeweils solche durchschnittlichen Tidenhubveränderungsraten ermittelt worden. Wird in einem dieser Gebiete gepaddelt, kann bei der Rechnung mit der „12er-Regel“ näherungsweise mit jener durchschnittlichen Veränderungsrate gearbeitet werden, die für das ausgewählte Gebiet vorgegeben wurde, z.B. für:
Region: Emsmündungsgebiet
Emshörn (MTH = 2,5 m) bis Borkum (MTH = 2,4 m)
==> Ø 1/12 MTH ? 0,20 m
Region: Ostfriesische Inseln und Küste
Juist (MTH = 2,5 m) bis Wangerooge (West) (MTH = 2,9 m)
==> Ø 1/12 MTH ? 0,23 m
Region: Jade-/Wesermündungsgebiet
Wangerooge (Ost) (MTH = 3,0 m) bis Robbensüdstert (MTH = 3,6 m)
==> Ø 1/12 MTH ? 0,27 m
Region: Elbmündungsgebiet
Cuxhaven bis Scharhörn bzw. Trischen (MTH = 3,0 m)
==> Ø 1/12 MTH = 0,25 m
Region: Nordfriesische Halligen
Hörnum (Sylt) (MTH = 2,0 m) bis Süderoogsand (MTH = 2,9 m)
==> Ø 1/12 MTH ? 0,20 m
Region: Nordfriesische Küste
Dagebüll (MTH = 3,0 m) bis Nordstrand (MTH = 3,3 m)
==> Ø 1/12 MTH ? 0,26 m
Tipp für Rechenfaule: :cool:
Bedenken wir nun, dass für das Wattenmeer der Deutschen Bucht 1/12 des durchschnittlichen (bzw. tatsächlichen) Tidenhubs zwischen 0,20 m und 0,27 m (bzw. 0,16 m und 0,30 m) schwankt, bietet es sich für „rechenfaule“ Küstenkanuwanderer an, einfach bei Touren im deutschen Wattenmeerrevier mit einer einzigen, d.h. allgemeingültigen durchschnittlichen Tidenhubveränderungsrate zu rechnen:
==> Ø 1/12 MTH ? 0,25 m
Die ganze Rechnerei sieht dann am Beispiel von Neuwerk so aus:
Wie viel Stunden vor HW kann ich vom Neuwerkloch kommend im Süden von Neuwerk per Seekajak anlanden, wenn die folgenden Daten gelten:
MHW Neuwerk = 3,7 m (siehe: Gezeitenkalender);
max. Watthöhe vor Neuwerk (Süd) = 22 m (siehe: Seekarte);
geforderter Wasserstand = min. 0,50 m über 2,20 m = 2,70 m (Erfahrungssatz);
Ø 1/12 MTH ? 0,25 m (Näherungswert)
==> Wasserstand gemäß „12er-Regel“ (mit 1/12 MTH ? 0,25 m):
1:00 Std. vor HWZ = 3,70-0,25 = 3,45 m;
2:00 Std. vor HWZ = 3,45-0,50 = 2,95 m;
2:20 Std. vor HWZ = 2,95-0,25 = 2,70 m;
2:40 Std. vor HWZ = 2,70-0,25 = 2,45 m
D.h. ca. 2:20 Stunden vor HWZ müsste es uns möglich sein, im Süden von Neuwerk z.B. am Seglerhafen von Neuwerk (z.B. Badetreppe) anzulanden.
Wer an weiteren Infos über die Rechnerei mit der „12er-Regel“ interessiert ist, kann einen Beitrag hierzu von der DKV-Homepage downloaden:
www.kanu.de/nuke/downloads/12er-Regel-II.pdf (http://www.kanu.de/nuke/downloads/12er-Regel-II.pdf)
Gruß aus Hamburg: