Vollständige Version anzeigen : Hilfe!! Kanutouren für Schulklassen nur noch mit Gruppenführer???
Bummelbiene
26.02.2007, 21:15
Guten Abend,
ich wurde von meiner Klasse bzw. meiner Lehrerin beauftragt etwas über eine neue Regelung für Schulklassen im Kanusport ..rauszubekommen.
Es geht um folgendes wir möchten im Sommer mit unserer Klasse eine kleine 3-tages Tour machen zur Insel Seddinwall. Es handelt sich dabei nur um die Hin und Rückfahrt zur Insel mit dem Kanu ab Berlin/Karolinenhof und um eine kleine schnupper -Tagestour durch den Gosener Graben und zurück.
So nun das Problem ... es gibt wohl eine neue Regelung die besagt das es nicht mehr ausreicht einen Sportlehrer bei so einer Tour dabei zu haben .. sondern das man dafür einen speziellen Schein benötigt.
Wer kann mir sagen was das für ein Schein ist ... wo ich jemanden finde der so einen Schein hat und uns begleiten könnte ... oder ob ich den Schein selber machen kann da ich auch in einem Kanuverein Mitglied bin (oder reicht das evt. schon aus??):confused:
Oder bin ich hier für diese Information falsch wenn ja an wen kann ich mich wenden???
Außerdem hätten wir noch einen Rettungsschwimmer dabei und auch mehrer Schüler (einschließlich mir) die einen erste Hilfe-Kurs vor weniger als 2 Jahren belegt haben.
liebe Grüße von einer verzeifelten Schülerin
Jule
Ulrich Clausing (DKV)
27.02.2007, 12:40
Hallo Jule,
in welchem Bundesland bist du denn wohnhaft? Leider hat jedes Bundesland da etwas andere Vorschriften!
Mit freundlichen Grüßen
DEUTSCHER KANU-VERBAND E.V.
Ulrich Clausing
Abt.-Leiter Freizeit-
und Kanuwandersport
Bummelbiene
27.02.2007, 19:21
Hallo Herr Clausing,
also ich bin in Berlin wohnhaft. Das scheint ja schon etwas komplizierter zu sein ... mit den zu beachtenden Vorschriften.
Viele Grüße
Juliane
Ulrich Clausing (DKV)
28.02.2007, 10:45
Hallo Juliane,
wir werden uns direkt mit dem LKV Berlin in Verbindung setzen und dort die Einzelheiten klären. Ergebnisse senden wir dann zu.
Mit freundlichen Grüßen
DEUTSCHER KANU-VERBAND E.V.
Ulrich Clausing
Abt.-Leiter Freizeit-
und Kanuwandersport
Ulrich Clausing (DKV)
28.02.2007, 12:10
Hallo Juliane,
wir haben jetzt beim LKV Berlin nachgefragt. Dort sind keine Vorschriften bekannt, nach denen bei einer Kanu-Klassenfahrt besondere (neue) Vorschriften zu beachten sind.
Sie sollten aber dennoch zur Vorsicht bei Ihrem Schulamt nachfragen - dort müsste doch jemand eine verbindliche Antwort geben können.
Sollte trotz unserer Informationen eine besonders geschulte Kraft anwesend sein müssen, sollten Sie Kontakt mit der Geschäftsstelle des LKV Berlin aufnehmen - dort würde man dann entsprechende Hilfestellungen anbieten.
Also - viel Spaß bei der Tour!
Mit freundlichen Grüßen
DEUTSCHER KANU-VERBAND E.V.
Ulrich Clausing
Abt.-Leiter Freizeit-
und Kanuwandersport
Keine Vorschrift?!
Also ich währe mit solch einfachen Äußerungen sehr vorsichtig!
Hallo Juliane,
wir haben jetzt beim LKV Berlin nachgefragt. Dort sind keine Vorschriften bekannt, nach denen bei einer Kanu-Klassenfahrt besondere (neue) Vorschriften zu beachten sind.
Sie sollten aber dennoch zur Vorsicht bei Ihrem Schulamt nachfragen - dort müsste doch jemand eine verbindliche Antwort geben können.
Also erst mal die Frage, was ein Verband mit Bestimmungen zu tun hat? Er kann allenfalls als Fachkundiger beratend angehört werden.
Wenn es überhaupt eine Bestimmung gibt, dann vom Gesetzgeber oder vom Arbeitgeber (Betriebsvereinbarung/ Betriebsanweisungen)!
Auch würde ich bei einem Schulamt nicht einfach Nachfragen, sondern eine schriftliche Stellungsnahme einfordern, inkl. der Erläuterung bezgl. Haftung.
Aber dazu noch einige Fragen, die ich hier merkwürdig finde:
Bummelbiene,
wie ich aus Deinem Posting herauslese, bist Du eine Schülerin der Schule, wo diese Tour geplant ist.
1. Frage: Wie alt Du bist?
Der Grund: Ich frage mich warum eine Schülerin die Arbeit des dafür bezahlten Personal machen soll. Bist Du vom Alter her überhaupt in der Lage (das ist nicht bös gemeint, sondern rein rechtlich) Informationen so zusammen zu tragen und zu analysieren, um eine rechtlich einwandfreie Aussage zu tätigen und kannst Du diese überhaupt machen. Volljährigkeit reicht da nicht unbedingt.
Anmerkung: Du siehst ja auch, dass die Antwort hier schon fraglich ist.
2. Frage: Welche Befähigung haben die Lehrerin und Lehrer?
Der Grund: Wenn ein Sportlehrer rein im Bereich Turnen ausgebildet ist, befähigt Ihn das noch bei weitem nicht, die Gefahren einer Kanutour einzuschätzen und zu sehen.
3. Frage: Ist diese Tour/Ausflug genehmigt und das Einverständnis der Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigkeit) unter Aufklärung der Gefahren erfolgt?
Der Grund: Natürlich kann ich eine Schulfahrt nach Bayern mit Wanderungen machen. Das ist aber was anderes zu Wanderung in den bayrischen Alpen auf Wegen mit der Schwierigkeitsstufe D.
4. Frage: Ist der Ausflug von der Schulleitung genehmigt?
Der Grund: Die Schulleitung (allgemein Schuldirektor genannt) muss ja solch einen Ausflug genehmigen. Diese sind dann auch verpflichtet (Sorgfaltspflicht) zu prüfen, ob eine Tour unter den bestehenden Bedingungen (Material, Fähigkeiten der Ausflugleiter, Fähigkeiten der Schüler *näheres dazu unten) möglich ist.
Was hat Deine Vereinsmitgliedschaft damit zu tun?
Der Grund: Als ich im Verein war, sind meine Eltern damals auch zur Unterstützung mit eingetreten. So weit ich weiß, sind die einzigen muskelbetriebenen Boote, die meine Eltern betreten haben, die Leihruderboote im Orts-Teich bei meinen Großeltern waren. Eine Mitgliedschaft als solches sagt also noch nichts zu einer Befähigung aus (auch dass bitte nicht persönlich nehmen).
Anmerkung: Warum die Verantwortung von dem Aufsichtspersonal nehmen. Diese sind dazu da und werden auch für solche Aufgaben bezahlt. Zudem glaube ich nicht, dass Du in einer Konfliktsituation mit einem Mitschüler die Weisungs- und Durchsetzungskraft hast, unter Umständen auch noch gegen dem Aufsichtspersonal. Entschuldige, aber das muss ich doch sehr stak bezweifeln.
Allgemeine Anmerkung:
Wenn Du in einem Verein bist, warum fragst Du nicht Euren Jugendbeauftragten oder Jugendtrainer, wies mit einer Begleitung aussieht, da diese ja auf jeden Fall die entsprechenden Befähigungen haben müssen, da diese ja auch für die Vereinsarbeit notwendig ist.
Meine Empfehlung ist es, dass Du dich mit Aussagen zurückhälst und die Lehrer aufforderst sich an die Rechtsabteilung des Schulamtes zu wenden.
*
Material: Sind die benutzten Boote stand der Technik und für das Können der Schüler geeignet?
Fähigkeiten der Ausflugleiter: Sind diese mit dem Umgang des Paddelns so vertraut, das sie die Techniken vermitteln können und nicht durch die Konzentration auf Ihre eigenen Tätigkeit des Paddelns die Aussichtspflicht nicht mehr nachkommen können.
Fähigkeiten der Schüler: Ist der Ausflug so gewählt, dass alle Schüler diese auch leisten Können (Streckenlänge, Schwierigkeitsstufe, ...)
AndreasP
28.02.2007, 13:53
Um eine Information zu bekommen, muß man nicht immer ein Bevollmächtigung oder volljährig sein. Zur Ermöglichung einer Kanu Ag hab ich letztes Jahr eingfach angerufen und mir das schriftlich zu schicken lassen. Die Anforderungen waren in diesem Falle allgemeiner Übungsleiterschein und DLRG Silber(NRW).
Bei Schule A hat der Schulleiter trotzdem einfach Nein gesagt. Trotz Wissen um die Versicherung wollte man lieber absagen als sich nochmal zu informieren oder was falsch zu machen.
Engagierte Schüler lobe ich mir immer wieder. Also viel Erfolg
Bummelbiene
02.03.2007, 19:12
Hallo Herr Clausing,
vielen Dank für Ihre Bemühungen ich denke ich werde mich da nochmal beim Schulamt erkundigen.
Es grüßt Sie freundlichst
Juliane Koch
Bummelbiene
02.03.2007, 19:17
Hallo Georg,
ich danke auch dir für die netten Anregungen.
Allerdings denke ich das die Situation etwas entschärft wird da der Altersschnitt meiner Klasse zwischen 20 und 30 Jahren liegt.
Grüße
Juliane
Auf was für einer Schule bist du denn? Volkshochschule oder was?
MfG
Danne
Ralf Schmidt
03.03.2007, 20:14
Fachoberschule, z.B. !?
Bis dann,
Ralf Schmidt
--> Ei mein Bub gehd jetz auf die Sonderschul.
--> Ei jo, wenner's Zeuch dezu hat! :D
Flitzefroesch
04.03.2007, 08:28
Hallo,
Berufschule passt vom Alter her auch ganz gut, oder?
Grüße Jörg
.......Allerdings denke ich das die Situation etwas entschärft wird da der Altersschnitt meiner Klasse zwischen 20 und 30 Jahren liegt.......
Das ist wieder ein gutes Beispiel für wenig Anhaltspunkte in der Fragestellung und zu gutgemeinte Antworten :D :D
Gruß Thomas
Hallo Thomas!
Das ist wieder ein gutes Beispiel für wenig Anhaltspunkte in der Fragestellung und zu gutgemeinte Antworten :D :D
Naja - das Alter oder welch Schule war für die Fragestellung - in der meiner Ansicht nach schon alles wichtige gesagt wurde - eigentlich nicht relevant... :D
Das von einigen mehr hineininterpretiert wurde, ist ja nicht Schuld der Threaderstellerin ;)
MfG
Reinhard
Werner Schmiedel
04.03.2007, 17:17
Ehrlich, gehts noch?
Es ist doch völlig unerheblich, was für eine Schule das ist. Das hat doch mit der Fragestellung alles nix ze donn.
Hai, der Werner:mad:
Keine Vorschrift?!
1. Frage: Wie alt Du bist?
Der Grund: Ich frage mich warum eine Schülerin die Arbeit des dafür bezahlten Personal machen soll. Bist Du vom Alter her überhaupt in der Lage (das ist nicht bös gemeint, sondern rein rechtlich) Informationen so zusammen zu tragen und zu analysieren, um eine rechtlich einwandfreie Aussage zu tätigen und kannst Du diese überhaupt machen. Volljährigkeit reicht da nicht unbedingt.
Hallo Georg,
du fährst aber mächtig Geschütz auf mit deinen ausführlichen Belehrungen. Beispielhaft zu deiner 1. Frage: Schonmal davon gehört, das Schüler (egal wie alt) mit einem "Projekt" beauftragt werden, d.h. man lässt sie selbständig Informationen beschaffen und ein Konzept für die Projektdurchführung erarbeiten. Aus dieser Sicht finde ich die Vorgehensweise von Juliane (Bummelbiene) genau richtig. Auch die sachlichen Informationen des DKV finde ich sehr gut. Hierauf aufbauend kann man nämlich weitermachen. Also Georg: Halte die Bälle doch etwas flacher, dann werden sich auch weiterhin Menschen (alt und jung) trauen, eine Frage ins Forum zu stellen, auch wenn sie noch nicht wissenschaftlich, gesellschaftspolitisch und juristisch korrekt ausformuliert ist. (Nimm es bitte nicht persönlich)!!
Außerdem hätten wir noch einen Rettungsschwimmer dabei und auch mehrer Schüler (einschließlich mir) die einen erste Hilfe-Kurs vor weniger als 2 Jahren belegt haben.
Hallo Bummelbiene,
In deinem Fall reden wir von Erwachsenen Menschen, die eine gewisse Lebenserfahrung mitbringen.
Trotzdem, wenn die Schulleitung einen Rettungsschwimmer vorschreibt, wird sie niemals guten Gewissens ein Gruppenmitglied akzeptieren. Sowohl ein Übungs/Fahrenleiter, als auch ein Rettungsschwimmer muss präventive Maßnahmen ergreifen und muss das Durchsetzungsvermögen haben, eine Entscheidung gegen die übrige Gruppe durchzusetzen.
Gruß
Harald
Auf was für einer Schule bist du denn? Volkshochschule oder was?
MfG
Danne
Hallo Danne,
jetzt habe ich das doch wirklich alles gelesen.
Schön, doch warum die Ironie ??
Du hast dich was ins "sch ww ere" Wasser vorgewagt, sehr schön danke, doch dann biste ins "Schwimmen" gekommen.
Bleibe sportlich.
Lieben Gruß
Hotte
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