Vollständige Version anzeigen : rote Fahne am Boot(auf dem PKW-Dach) erst ab 1Meter?
cncschleifer
08.05.2009, 21:27
stimmt es, dass man eine rote Fahne erst anbringen muss wenn das Boot 1meter hinten übersteht?
Gruss Frank
fritzbernd
08.05.2009, 22:25
Nein!
Erst ab >1m!;)
Nachzulesen im §22 StVO.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_22.php
Gute Fahrt :) fb
cncschleifer
09.05.2009, 08:07
Nein!
Erst ab >1m!;)
Nachzulesen im §22 StVO.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_22.php
Gute Fahrt :) fb
Danke für die Info!
Frank
Hallo !
Über die Bestimmungen in Deutschland hast ja den Link von Fritzbernd, aber im AUSLAND gibts einige andere Vorschriften, z.B: In Italien darf das Boot nicht vorne über das Fahrzeug rausstehen, hinten muß UNBEDINGT so eine GROSSE TAFEL MIT SCHRÄG VERLAUFENDEN ROTEN STREIFEN DRAN sein (gibts im Autozubehör) , sonst setzt dort saftige Strafen (weiß ich ganz genau, denn ich fahre jedes Jahr zur Vogalonga).
Für die anderen Staaten empfehle ich Infos über den ADAC einzuholen.
Gruß
fourty-niner !
tomruevel
09.05.2009, 09:39
Moin,
mal etwas genauer.
Auch in D darf das Boot (oder die Ladung) nicht über die Vorderkante hinaus stehen. Es gibt zwar noch eine Regelung wo das möglich ist, die ist aber hier nicht interessant.
Für I ist zu beachten, dass jede Ladung, die hinten über das Fahrzeug hinaus steht, diese Tafel angebracht werden muss. Also ab dem ersten mm.
So ähnlich ist es auch in E. Wobei hier die Tafel anders gestaltet sein muss.
U.U. muss man so eine ganze Reieh verschiedener Tafeln mit sich führen.........
cncschleifer
09.05.2009, 15:44
Moin,
mal etwas genauer.
Auch in D darf das Boot (oder die Ladung) nicht über die Vorderkante hinaus stehen. Es gibt zwar noch eine Regelung wo das möglich ist, die ist aber hier nicht interessant.
Für I ist zu beachten, dass jede Ladung, die hinten über das Fahrzeug hinaus steht, diese Tafel angebracht werden muss. Also ab dem ersten mm.
So ähnlich ist es auch in E. Wobei hier die Tafel anders gestaltet sein muss.
U.U. muss man so eine ganze Reieh verschiedener Tafeln mit sich führen.........
Und wie ist das Richtung Kroatien?
Also in meinem Fall:
1. Austria
2. Slowenien
3. Kroatien
Ist das schon mal jemand vor euch gefahren?
Frank
@cncschleifer
Hallo !
Gute Frage, muß gestehen daß ich das auch nicht 100% weiß. Fahre auch mind. 1 mal im Jahr über SLO nach KROATIEN, verwende dann die "Italienische Tafel" (ca. 50 mal 50 cm, mit diesen roten, schrägen Balken), war dort bisher noch nie ein Problem (aber vielleicht habe ich nur Glück gehabt).
Meine Frau arbeitet aber bei einem Automobil-Touringklub, die wird am Montag nachfragen, interessiert mich auch, ist eine Wissenslücke.
Aber ein interessanntes Detail für Slowenien: Da mußt zu den sonst "üblichen" Sachen wie Pannendreieck, etc. auch eine LAMPENBOX mithaben (ist ja irr, wozu sind wir in der EU ?!).
Wie gesagt, vielleicht weiß ich am Montag Abend mehr.
Gruß
fourty-niner !
PS: Wie "tomruevel" meinte, daß man eine Menge Tafeln mitführen müßte, tritt hoffentlich nicht ein. Denn in Österreich gibts eine sog. "Langguttafel" (weiß, rechteckig, mit orange-leuchtendem Rand, auch ab 1 m Überstand).
Warntafeln, ebenso wie Warnwesten,
ein beliebtes Thema bei den WoWa / WoMO-Fahrern
In Italien muss es eine bestimmte Tafel sein, nicht irgendeine und schon gar keine aus einem anderen EU-Land:
Warntafel
In Italien wird von Kfz-Führern verlangt, dass sie die über das Fahrzeugheck hinausstehende Ladung mit einer Warntafel kennzeichnen. Diese Tafel muss besonderen Voraussetzungen entsprechen, die im Art. 164 Codice della Strada sowie in weiteren verkehrsrechtlichen Vorschriften (Durchführungsbestimmungen) normiert sind, und sie muss in den vom Gesetz genannten Fällen verwendet werden.
Mit der Warntafel ist j e d e nach hinten hinausgehende Fahrzeugladung zu versehen, und zwar auch dann, wenn sie weniger als einen Meter übersteht. Sie ist z. B. auch anzubringen, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand.
Immer wenn eine Ladung über die (im Kfz-Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge hinten hinaussteht - nach vorne ist keinerlei Überstehen gestattet - sind nach dem Gesetz "sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Straßenbenutzer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden".
Den Ausführungsbestimmungen zufolge ist eine viereckige, mit reflektierendem Material überzogene Tafel am Ende des vorspringenden Ladungsteils dergestalt anzubringen, dass sie ständig quer zur Fahrtrichtung verbleibt. Die Tafel muss mindestens 50 x 50 cm messen und rot-weiß schraffiert sein.
Außerdem soll sie aus Metallblech sein und eine Typengenehmigung haben. Von Seiten des italienischen Verkehrsministeriums wurde jedoch verlautbart, dass auch die früher zugelassenen Kunststoff-Warntafeln dann weiterverwendet werden dürfen, wenn sie typengenehmigt sind. Zwar sollen die Tafeln "normalerweise aus Metall" sein; dies schließt dem Ministerium zufolge aber die Verwendung anderer Materialien nicht grundsätzlich aus.
Angesichts dieser - in der italienischen Rechtspraxis nicht unüblichen - gewissen Rechtsunsicherheit ist das Mitführen einer typengenehmigten Metalltafel die sicherste, aber auch kostenträchtigste Möglichkeit, den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Denn manchen Überwachungsbeamten dürfte die weite Gesetzesauslegung des Ministeriums bekannt ist.
Außer in Italien wird im übrigen, soweit ersichtlich, kaum irgendwo in Europa eine derart strikte Ladungssicherung verlangt. Ein Verstoß gegen die erwähnte Vorschrift wird derzeit (seit 01.01.2003) mit mindestens 68,25 Euro geahndet.
Weitere Vorschriften HIER (http://www.casasardegna.holidaybeach.de/Infos/ital_STVO/ital_stvo.html)nachzulesen
Ich hatte mir für den Sommerurlaub auchextra eine ital. Tafel zugelegt und wurde nichtmal kontrolliert :mad: ;)
Gruß Thomas
fahrlehrer
10.05.2009, 19:21
Hallo, hier direkt und aktuell aus der aktuellen Fassung der StVO §22:
VORNE
Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn über das Fahrzeug hinausragen. Über 2,5 m Höhe: nach vorne maximal 50 cm.
HINTEN
Nach hinten darf die Ladung bis 1,5 m hinausragen - bei Fahrten bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m.
Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens:
eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden!
Bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm über der Fahrbahn.
Das war es mal in Kürze! Und auch nur die deutschen Vorschriften! Falls ihr Sachen aus dem Straßenverkehr wissen wollt, dürft ihr mich gerne anmailen - nicht umsonst bin ich Fahrlehrer :-)
cncschleifer
18.05.2009, 13:35
Ich danke Allen, welche mir geantwortet haben.
Eine Frage ist jedoch nicht beantwortet worden:
Was muss ich beachten mit meinem Kajak auf dem Dach ( es ragt 50cm hinten raus)
beachten wenn ich durch Austria-Slowenien nach Kroatien fahre?
Italien ist lang beantwortet worden,- das brauche ich aber nicht!
Mich interessieren die Bestimmungen in Austia, Sloweinien und Kroatien.
Im ADAC bin ich nicht, sonst würde ich dort nachfragen.
Fr@nk
cncnschleifer
Hallo !
Diese Sache ist gar nicht so einfach.
Vorerst zu Österreich:
Hier gibt es die sogenannte "Langgutfuhre", einfach ausgedrückt muß hier auf jedes Kajak (oder ähnliche Dinge), das mehr als 1 m hinten raussteht die sogenannte "Langguttafel", das ist eine weiße Tafel mit 50 cm mal 25 cm mit 5 cm orangeroten umlaufenden Rand. Mit dieser "Langgutfuhre" darf man max. 70 km/h fahren (ich fahre aber immer das normale Tempo, bin in ca. 35 Jahren diesbezüglich noch nie beanstandet worden, allerdings immer die Tafel drauf). Es gibt hier noch dazu gewisse Bestimmungen, wie lang das überragende Teil im Verhältnis zum Fahrzeug sein darf, die ich jedoch so einfach nicht wiedergeben kann. Vielleich finde ich noch einen geeigneten Text aus den Fahrschulunterlagen meines Sohnes.
Meine Gattin ist beim österr. ARBÖ (Automobilclub) beschäftigt, dort wurde ihr vom zust. Referenten vorläufig mitgeteilt, daß die Slowenen und Kroaten eigentlich unsere Tafel akzeptieren müßten, dies aber nicht immer machen. Man ist somit fast der Willkür der dortigen Polizisten ausgeliefert.
Zuständig dafür ist die jeweilige Botschaft, an diese wurden die Sachverhalte mitgeteilt, eine Antwort dazu steht noch aus.
Vielleicht erhalte ich ca. Anfang Juni Nachricht, denn ich fahre am Freitag nach Grado, wo ich eine Tour nach Venedig zu Vogalonga mache, dann melde ich mich dazu nochmal.
Bis dahin grüßt
der fourty-niner !
cncschleifer
20.05.2009, 08:10
Hallo !
Diese Sache ist gar nicht so einfach.
Vorerst zu Österreich:
Hier gibt es die sogenannte "Langgutfuhre", einfach ausgedrückt muß hier auf jedes Kajak (oder ähnliche Dinge), das mehr als 1 m hinten raussteht die sogenannte "Langguttafel", das ist eine weiße Tafel mit 50 cm mal 25 cm mit 5 cm orangeroten umlaufenden Rand. Mit dieser "Langgutfuhre" darf man max. 70 km/h fahren (ich fahre aber immer das normale Tempo, bin in ca. 35 Jahren diesbezüglich noch nie beanstandet worden, allerdings immer die Tafel drauf). Es gibt hier noch dazu gewisse Bestimmungen, wie lang das überragende Teil im Verhältnis zum Fahrzeug sein darf, die ich jedoch so einfach nicht wiedergeben kann. Vielleich finde ich noch einen geeigneten Text aus den Fahrschulunterlagen meines Sohnes.
Meine Gattin ist beim österr. ARBÖ (Automobilclub) beschäftigt, dort wurde ihr vom zust. Referenten vorläufig mitgeteilt, daß die Slowenen und Kroaten eigentlich unsere Tafel akzeptieren müßten, dies aber nicht immer machen. Man ist somit fast der Willkür der dortigen Polizisten ausgeliefert.
Zuständig dafür ist die jeweilige Botschaft, an diese wurden die Sachverhalte mitgeteilt, eine Antwort dazu steht noch aus.
Vielleicht erhalte ich ca. Anfang Juni Nachricht, denn ich fahre am Freitag nach Grado, wo ich eine Tour nach Venedig zu Vogalonga mache, dann melde ich mich dazu nochmal.
Bis dahin grüßt
der fourty-niner !
Du bekommst ein Bienchen in´s Muttiheft!
Danke... :-)
Fr@nk
cncschleifer
Hallo !
Noch bin ich im Lande, daher danke fürs nette "Bienchen". Mich interessiert die Sache selbst, werde nicht locker lassen.
Hab mal gelesen, daß Du nach Kroatien fährst, wohin denn ?
Ich bin auch ein alter Kroatien-Fan, fahre seit ca. 17 Jahren meisten 7-10 Tage nach Premantura, das ist am südlichsten Zipfel von Istrien (Pula-Nähe). Dort sind sehr schöne vorgelagerte Inseln zum Anpaddeln (Baden, teilw. mit Gaststätten), nicht zu vergessen das Kap Kamenjak, ganz unten beim Leuchtturm (dort ist die"Safari-Bar"), wennst mal in der Nähe bist, nicht verpassen, sehenswert.
Heuer bin ich nach der TID (4Wo) so in der 1.-2. Augustwoche in Istrien, Familienurlaub.
Gruß
fourty-niner!
PS: Ich denke, wenn Du das Boot mit einer Tafel kennzeichnetst (egal ob die Itaienische oder was ähnliches) wirst keine Probs haben. Mich haben weder die Slowenen noch die Kroaten diesbez. angehalten. Ganz versessen sind die Slowenen aufs dortige Autobahnpickerl und die Geschwindigkeit, da kassieren sie ordenlich ab. Aber vielleicht erfahren wir ja noch was Genaueres von der Botschaft.
cncschleifer
22.05.2009, 12:53
Also ich bin mit meiner Liebsten ab 29.Juli wenigstens 10 Tage in Kostrena.
www.familie-boettger.net/HR.jpg
Ich hatte mir überlegt vom Festland aus an schmalen Stellen jeweils richtung Krk zu paddeln. Z.b. von Crikvenica aus rüber nach Krk und dann eine kleine Tour bis Cizici.
www.familie-boettger.net/cizici.jpg
Ich weiss eben auch noch nicht so genau welche Entfernungen man so einplanen kann.
Was du schreibst: in Istrien klingt auch sehr verlockend mit den kleinen vorgelagerten Inseln. Habe ich das richtig verstanden: du bist in der 1. Augustwoche in Istrien?
Bist du Allein ober mit Frau oder Freundin?
Vielleicht könnten wir ja mal was gemeinsames anstellen?
Hättest du dazu Lust? Ich glaub ne Menge von Dir lernen zu können.
Wo ich zB. auf jeden Fall Hilfe bräuchte: Die Bewegungen beim Paddeln. Ich habe mir in der letzten Woche irgendwie in der linken Schulter was getan. Jetzt geht es wieder aber die ersten drei Tage hatte ich abends im Bett schon sehr unangenehme Schmerzen beim liegen. Das nur mal so am Rande.
Also wenn das mir HR klappen könnte..... :-)
Wir sind zum 5.Mal dann unten.
das erste mal haben uns Freunde mit nach Pag genommen.
Dann sind wir selbst 3x runter nach Kostrena. Die Wohnung war nach unserem Ermessen günstig und so haben wir uns immerwieder dort eingefunden.
Letztes Jahr haben wir ein Jahr ausgesetzt, weil mein Schatz unbedingt an die Ostsee wollte. Wettermäßig nicht mein Ding. (Wasser kühl, Regenwetter und kühle Luft) Ich mag die Wärme und das schöne warme Wasser.
Hallo !
Hier einige aktuelle Fakts bez. Tafeln zu Kennzeichnen von Kajaks für Slowenien, Kroatien steht noch aus:
Slowenien:
Tel. mit Konsulat Hr. Pepe (?) 01/58522-40
Bei PKW dürfen Ladungen hinten max. 1,5 m über das Fahrzeug hinausragen.
Es gibt 2 Möglichkeiten:
1) 0 bis 1 m: braucht man keine Kennzeichnung "schadet aber sicher nicht")
2) von 1 - 1,5 m: während des Tages:
bei guter Sicht: 1 Tafel mit mind. 25 x 25 cm diagonal
gestreift (rot/weiß)
bei Schönwetter: ev. auch eine rote Fahne, die mind. 50 x 50 cm
groß ist
bei Nebel zusätzlich ein rotes Licht
in der Nacht:
zusätzlich ein rotes Licht.
das gleiche gilt für Anhänger.
KROATIEN;
Anruf im Kroatischen Konsulat: 01/58548 DW 42 oder 43 oder 44
Originalwortlauf: Weiß nicht! In Kroatien anrufen
Oder nach Wien Fax schicken mit Frage, Antwort erst bis Antwort
aus Kroatien eingetroffen ist. Wie lange dauert, kann nicht sagen!
Sollte ich vom Kroatischen Konsulat Nachrich erhalten, stelle ich dann dies wieder hier hinein.
Gruß
fourty-niner !
PS: Bin erst heute zurück von meiner 6-tägigen Grado-Venedig-Tour mit anschließender Vogalonga (war heuer extremer Wind/Seegang, daher nur kurz das Aktuelle).
cncschleifer
01.06.2009, 20:56
Hallo !
Hier einige aktuelle Fakts bez. Tafeln zu Kennzeichnen von Kajaks für Slowenien, Kroatien steht noch aus:
Slowenien:
Tel. mit Konsulat Hr. Pepe (?) 01/58522-40
Bei PKW dürfen Ladungen hinten max. 1,5 m über das Fahrzeug hinausragen.
Es gibt 2 Möglichkeiten:
1) 0 bis 1 m: braucht man keine Kennzeichnung "schadet aber sicher nicht")
2) von 1 - 1,5 m: während des Tages:
bei guter Sicht: 1 Tafel mit mind. 25 x 25 cm diagonal
gestreift (rot/weiß)
bei Schönwetter: ev. auch eine rote Fahne, die mind. 50 x 50 cm
groß ist
bei Nebel zusätzlich ein rotes Licht
in der Nacht:
zusätzlich ein rotes Licht.
das gleiche gilt für Anhänger.
KROATIEN;
Anruf im Kroatischen Konsulat: 01/58548 DW 42 oder 43 oder 44
Originalwortlauf: Weiß nicht! In Kroatien anrufen
Oder nach Wien Fax schicken mit Frage, Antwort erst bis Antwort
aus Kroatien eingetroffen ist. Wie lange dauert, kann nicht sagen!
Sollte ich vom Kroatischen Konsulat Nachrich erhalten, stelle ich dann dies wieder hier hinein.
Gruß
fourty-niner !
PS: Bin erst heute zurück von meiner 6-tägigen Grado-Venedig-Tour mit anschließender Vogalonga (war heuer extremer Wind/Seegang, daher nur kurz das Aktuelle).
Danke Dir.
- Sicher wirst du auch noch2 Zeilen von Italien schreiben oder?
Aber hole erst einmal Luft.....
Gruss Frank
cncschleifer
05.07.2009, 11:49
Hallo.
Wie sieht es aus mit HR? Treffen wir uns mal?
(Wenn, telefonieren wir mal?)
2. Brauche ich nun eine Tafel (und wenn welche genau) wenn ich von D durch A, SLO nach HR fahre und mein Boot auf dem Dach habe? Es schaut keinen Meter hinten raus.
Gruss Frank
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