Vollständige Version anzeigen : Weser reglementiert?
Hallo,
bin neu hier und konnte trotz Bemühung der Suchfunktion keine neuen Erkenntnisse erlangen. Ich bitte deshalb um Nachsicht, falls mein Problem ein "Alter Hut" sein sollte.
Ich plane für diesen Sommer u.A. eine mehrtägige Tour auf der Oberweser ab Hann. Münden.
Nun finde ich in der Beschreibung des Flusswanderbuches (DKV-Verlag) folgenden Hinweis:
"Die Kenntnis der Binnenschifffahrtsstraßenordnung ist Voraussetzung für eine Befahrung der Weser. Bei Kontrollen durch die Wasserschutzpolizei wird nach DKV-Ausweis mit gültiger Beitragsmarke gefragt."
Bis dato bin ich jedoch noch keinem Verband angeschlossen. :o
Kann hier jemand bestätigen, dass eine Kanu-Befahrung der Weser ausschließlich DKV-Mitgliedern vorbehalten ist, oder ist diese Info schlichtweg falsch bzw. falsch interpretiert?
Paddy grüßt
Hallo Paddy,
einmal davon abgesehen, das ich in meinem ganzen Kanuleben noch nicht einmal
kontrolliert wurde,
hat das mit einer Bundeswasserstrasse zu tun.
Dort dürfen nur registrierte Boote/Schiffe fahren oder Boote von Mitgliedern des DKV.
Boote müssen entsprechend gekennzeichnet sein etc. etc.
Schwierig zu erklärende Rechtsverdreherei.................
Schau einfach mal beim Freizeitschifffahrt beim ELWIS (http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/index.html) rein
Gruß Thomas
über 30 Jahre im DKV :D
Hallo Paddy,
du musst nicht Mitglied im DKV sein, um mit deinem Paddelboot die Weser befahren zu dürfen!
Gunter
Werner Schmiedel
21.05.2009, 20:04
Hai Thomas,
der 1.April ist wohl vorbei, oder irre ich?
Aber auch da sollte man solche Enten nicht bringen.
Kajaks (und darum geht es wohl) müssen weder registriert sein, noch müssen die Paddler Mitglied irgendwo sein. Das hätten manche im DKV wohl gerne!
Paddy, die Waschpo schaut, wenn überhaupt, ob das Boot einen Namen hat und vielleicht noch, ob im Bootsinnern die Adresse des Eigners angebracht ist. Ansonsten ist ELWIS ein guter Tipp, Die Kenntnis der Binnenschifffahrtsstraßenordnung ist auch nicht Voraussetzung, aber ebenfalls nicht unvernünftig.
der Werner
Danke Euch für die Antworten.
Schade, dass diese nicht einstimmig ausfallen.
Die Kennzeichnungspflicht ist mir geläufig (wird auch von mir angewandt) und auch sonst alles was ELWIS so hergibt. Jedoch finde ich nirgends sonst -als eben im Flusswanderbuch, DKV-Verlag, Günter Eck- einen Hinweis auf o.a. Reglementierung, auch nicht für andere BSchStraßen.
Paradox erscheint mir zudem, dass eine Befahrung der Weser auch dem Gelegenheits-Paddler durch zahlreiche Bootsverleiher gestattet ist.
Ich vermute dass sich ein Großteil derer, sich einen Kehricht um Kenntnisse in Wegerecht, Uferbetretungsverbote, Gefahrenstellen etc. kümmert.
Ansonsten gilt wohl das Motto "Erlaubt ist alles, es sei denn es ist verboten", oder?
@Thomas:
Kannst Du mir eine genaue Quelle für Deine Informationen geben? Wie gesagt: ELWIS gibt hier nichts her.
@Werner:
Für die Weser plane ich eine Duo-Gepäcktour im 3er-Kanadier.
Achja!
Kennt jemand eine Möglichkeit für eine Rückführung. Minden -> Hann. Münden?
Oder habt Ihr das anderweitig organisiert? Tipps?
Gruß
Paddy
Hallo Paddy
@Thomas:
Kannst Du mir eine genaue Quelle für Deine Informationen geben? Wie gesagt: ELWIS gibt hier nichts her.
Ich suche auch gerade, aber wahrscheinlich bin ich mit der Kennzeichnungspflicht und der Vergabe von amtl. Kennzeichen auf Bundeswasserstrassen durcheinandergekommen bzw. falsch interpretiert. Suche auch seit Gestern im Netz nach Infos, aber es ist nicht klar definiert, warum/wann so ein amtl. Kennzeichen vergeben wird/nötig ist
Kennt jemand eine Möglichkeit für eine Rückführung. Minden -> Hann. Münden?
Oder habt Ihr das anderweitig organisiert? Tipps?
Wir hatten das Problem schon, allein von einigen Städten ca. 30-50 KM zurückzukommen. Da auch noch versch. Bundesländer aufeinandertreffen ( gerade im Raum Bad Karlshafen) wir die Situation mit dem ÖPV noch schwieriger.
Gruß Thomas
Werner Schmiedel
22.05.2009, 10:33
http://www.faltboot.de/wiki/index.php/Kennzeichnungspflicht_Binnenschifffahrtsstra%C3%9F en
der Werner
http://www.faltboot.de/wiki/index.php/Kennzeichnungspflicht_Binnenschifffahrtsstra%C3%9F en
der Werner
Über die Kennzeichnungspflicht wurde ja hier schon oft geschrieben.
Aber warum oder wann muss ein Boot ein amtl. Kennzeichen tragen ?
Man sieht ja oft Boote ( auch Kayak's/Kanu's) die diese lange Reg.-Nr. der Städte tragen
Gruß Thomas
Folgendes konnte ich noch finden:
Quelle:
http://www.faltboot.de/faqengine/faq.html#11
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10. Kennzeichnungspflicht für Faltboote
Frage:
Kennzeichnungspflicht für Faltboote?
Antwort:
Auf allen Bundeswasserstraßen erfassen die für die Schifffahrt geltenden Vorschriften grundsätzlich auch den Paddler im Faltboot. Nach der Kennzeichnungsverordnung von 1995 (KlFzKV-BinSch, Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen vom 21. Februar 1995, Quelle: Bundesgesetzblatt 1995 Teil I Seite 226) sind muskelbetriebene Kleinstfahrzeuge (alle Ruder- und Paddelboote) nur noch mit Namen und Anschrift des Eigners im Boot (also innerhalb der Sitzluke) zu kennzeichnen. Allerdings schreibt die daneben geltende BinnenschiffahrtsstraßenVO eine Kennzeichnung des Bootes mit einem Namen mittels 10 cm großer Buchstaben an den Seiten vor. Streng genommen bedarf es also beider Kennzeichnungen. Die Wasserschutzpolizei sieht aber offensichtlich meistens großzügig darüber hinweg.
Eine amtliche Zulassung mit Erteilung eines Schiffskennzeichens ist in keinem Fall erforderlich (es sei denn, das Boot ist mit einem Motor über 2,21 kw versehen). Eine freiwillige amtliche Registrierung des Bootes kann aber vielleicht Langfinger abschrecken. Sie ersetzt außerdem die Kennzeichnung des Bootes mit Name und Anschrift des Eigners im Inneren, denn beides geht ja schon aus den amtlichen Papieren hervor.
DKV oder anderer Vereinsbezeichnungen bedarf es nirgendwo. Die Mitgliedschaft in einem Verein befreit auch nicht von den Vorschriften des Bundes- oder Landesgesetzgebers. Anders als vom Verband gelegentlich kolportiert (Flussführer) existieren auch keine Sondergenehmigungen für Mitglieder oder Verbote für Nichtmitglieder.
Bundeswasserstraßen sind übrigens fast alle größeren Kanäle Flüsse und sogar einige Seen wie die Müritz. Selbst teilweise mit Motorbooten unbefahrbare Flüsse wie die Lahn sind (ab Gießen) Bundeswasserstraße.
Autor: Ralf Heuer
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Neben der Regelung für die Kennzeichnungspflicht sind hier die letzten beiden Absätze für meine spezielle Anfangsfrage recht interessant.
Gruß
Paddy
Werner Schmiedel
22.05.2009, 13:10
Hai Thomas,
Du schreibst: Aber warum oder wann muss ein Boot ein amtl. Kennzeichen tragen ?
Man sieht ja oft Boote ( auch Kayak's/Kanu's) die diese lange Reg.-Nr. der Städte tragen
Gruß Thomas
Das sind Nummern, die die Schifffahrtsämter ausgeben, vor langer Zeit wurden alle Vereinsboote so registriert und auch mit dem Namen des Vereins versehen. Heute ist das freiwillig, siehe Posting von Paddy oben.
Ich paddle seit 1959 und hatte auch früher nie eine Reg.-Nr am Boot, immer aber einen Namen, mein erstes Boot hiess "HMS Ted":D
der Werner
Das sind Nummern, die die Schifffahrtsämter ausgeben, vor langer Zeit wurden alle Vereinsboote so registriert und auch mit dem Namen des Vereins versehen.
Hallo Werner,
ich kenne das genau andersherum.
Alle Boote der Vereine waren nur mit Vereinsname und, ja jetzt kommt's wieder, dem DKV-Stander. Damals als Fahne, heute als Aufkleber.
Diese WSA-Nr. waren nur auf den Booten der "wilden" Paddler und Schlauchbootfahrer.
Bei uns existiert kein Boot im Verein, welches so eine Nr. jemals besessen hat.
Nun ja, wenn man es nie selbst anmelden musste, weiss man auch nicht wofür.
Egal,
Paddeln scheint ja frei zu sein........................noch
Gruß Thomas
playboat
24.05.2009, 15:18
Achja!
Kennt jemand eine Möglichkeit für eine Rückführung. Minden -> Hann. Münden?
Oder habt Ihr das anderweitig organisiert? Tipps?
Mit der Bahn ab Rinteln bzw. Minden nach Hann-Münden ist kein Problem.
Ab Rinteln mit der Nordwest-Bahn über Hameln-Elze-Göttingen (hier Umsteigen) oder ab Minden mit Bahn AG über Hannover, Göttingen nach Hann-Münden.
Viel Spaß auf der Weser
Werner Schmiedel
24.05.2009, 18:20
Hai Thomas,
du schreibst: [B]"[Paddeln scheint ja frei zu sein........................noch "/B]
Jupp! und so lange ich paddle, bleibt das so!
der Werner
Mit der Bahn ab Rinteln bzw. Minden nach Hann-Münden ist kein Problem.
Ab Rinteln mit der Nordwest-Bahn über Hameln-Elze-Göttingen (hier Umsteigen) oder ab Minden mit Bahn AG über Hannover, Göttingen nach Hann-Münden.
Viel Spaß auf der Weser
danke playboat,
dank bahn.de konnte ich einige Möglichkeiten durchspielen. Es vergeht ja fast ein Tag, bis man wieder am Materials ist - aber das ist eben die Kehrseite, wenn man flussab fährt.
Stellt sich für mich die Frage, ob das letzte Stück (z.B. Vlotho - Minden) noch lohnenswert ist - natürlich aus Paddlersicht.Wäre nett, wenn mir noch jemand seine Erfahrungen zu den Flussabschnitten schildern kann.
Zu dem anderen Thema: Ich bin sehr froh, dass dieser Sport auch ohne Zwangsmitgliedschaft oder nachweisbare Qualifikation ausgeübt werden kann.
Paddy
playboat
26.05.2009, 06:34
Hallo Paddy,
die Strecke Vlotho-Minden (ca. 20 km) kann man sicherlich auch noch auf dem Wasser zurücklegen, gerade als Neuling. Ist sicher nicht das schönste Stück der Weser (Autobahnbrücke A2). Eine Alternative ist in Rinteln beim RKC die Tour zu beenden um von dort nach Hann-Münden zu fahren. Mit dem Niedersachsenticket ein recht preiswertes vergnügen ;-)). Auf der Rückfahrt kanst du dann schon deine nächste Tour vom Zug aus begutachten. Aber das ist eine andere Geschichte.
Viel Spaß bei deiner Planung. Vielleicht sehen wir uns in Rinteln?
playboat
Späte Antwort - aber besser als nie:
Habe letztes Jahr im August die Wesertour von HannMünden bis Minden unternommen und kann nur bestes berichten. Neben den privaten Zeltplätzen wurden wir (dreiköpfige Familie) auch herzlichst an den DKV-Clubgeländen Höxter, Rinteln und Minden aufgenommen.
Meine Bedenken hinsichtlich der "Vereinsmeierei" haben sich pulverisiert und wir haben auf diesem Weg einige nette Paddler kennengelernt.
Danke nochmals.
Gruß
Paddy
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