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Vollständige Version anzeigen : Ausschreibung einer Wanderfahrt(rechtlicher Rahmen)


AndreasP
01.07.2009, 13:57
Wir haben gerade folgendes Problem:
Da gerade nicht so oft bei uns gepaddelt wird, schlägt ein relativer Anfänger vor, dann und dann zu fahren. Im Vereinsforum.
So weit so gut. Das ist noch nicht das Problem, da es sich ja demnach noch um eine Privatfahrt hält.
Jetzt habe ich beim Vortrag am Bezirktag von Ulrich Clausing gehört, daß eine Ausschreibung durch eine Rundmail - wenn Vorstand dadurch auch Bescheid bekommt - legitimiert wird.
Dürfte man der Bitte des Vereinsmitglieds nachkommen, den Paddelwunsch über den Verteiler zu schicken, obwohl er nicht als Fahrtenleiter einsetzbar ist?

Gruß, Andreas

d-harry
01.07.2009, 14:44
Hallo Andreas,

Vorschlagen kann doch jeder, falls aber kein Fahrtenleiter zur Verfügung steht, muss der Vorstand verbieten oder Distanzieren.

Eine entsprechende Rundmail sollte dafür reichen.

Gut zu hören, das eine Rundmail ausreicht.

Lutz
01.07.2009, 17:56
Wo liegt denn das Problem?
Es ist doch toll, wenn einer Initiave ergreift.
Aber was seid Ihr denn für ein trauriger Haufen, wenn ein "relativer Anfänger" die anderen dazu anstoßen muß, doch endlich einmal Ihre Hintern aus den Liegestühlen in die Boote zu bewegen.

Viele Grüße
Lutz

AndreasP
01.07.2009, 21:43
Trauriger Haufen geht anders. Im Sommer ist halt nicht soviel Wasser.
Wir fahren nicht sogern auf Kanälen oder 10 Runden auf nem See.
Außerdem fährt der halbe Verein bald zur JEM/Kanucamp

Abgesehen davon, findet sich meistens ein Fahrtenleiter.
So auch am Sonntag.

Es ging hier aber um die rechtliche Bewertung und nicht um eine Gefährdung ausschließenden Kommentar.

nur_thomas
01.07.2009, 23:05
Moin,

bei uns geht das so:

Mit dem privaten Boot fährt jeder auf eigene Verantwortung. Im Vereinsboot fährt man nur alleine, wenn der/die Wanderwart/in sich davon überzeugt hat, dass ,der Paddler die geplante Strecke alleine ohne Probleme fährt. Aussteigen kann und bei Großgewässern auch einen Wiedereinstieg als Retter und Kenterbruder hin bekommt.

Danach kann es dann losgehen, Gruppen können sich bilden und gemeinsam fahren. Der Vorstand kann davon ausgehen, dass jeder Paddler im Vereinsboot in der Lage ist die Tour zu bewältigen. Ohne dass geht eben nichts, bzw nur im eigenen Boot. Da haben wir kein Einfluss darauf.

Thomas

d-harry
02.07.2009, 09:01
Wo liegt denn das Problem?
Es ist doch toll, wenn einer Initiave ergreift.
Aber was seid Ihr denn für ein trauriger Haufen, wenn ein "relativer Anfänger" die anderen dazu anstoßen muß, doch endlich einmal Ihre Hintern aus den Liegestühlen in die Boote zu bewegen.

Viele Grüße
Lutz

Das ist allerdings normal. In den meisten Vereinen sind die Anfänger noch richtig heiß, und wollen einfach fahren.
Wenn man dann Älter und abgeklärter ist, hat beispielsweise das Fahren bei Mindestwasserstand dann auch keinen wirklichen Reiz mehr.

Ulrich Clausing (DKV)
02.07.2009, 13:11
Hallo,

das Problem liegt darin, dass nur die offiziellen Vereinsveranstaltungen (also die mit Wissen und Wollen des Vorstandes geplanten Veranstaltungen) dem Versicherungsschutz aus der Unfallversicherung der jeweiligen Landessportbünde bzw- verbände unterliegen.

Mitglieder von Kanu-Vereinen, die eine Zusatzunfallversicherung (z.B. die DKV-Zusatzunfallversicherung) für ihre Mitglieder abgeschlossen haben, können sich jetzt beruhigt zurücklehnen: hier ist jede kanutische Aktivität versichert.
Mehr Infos zu Versicherungen unter http://www.dkuhlmannsohn.de oder als Download unter http://www.kanu.de/go/dkv/_ws/mediabase/downloads/service/Service%20f%20Vereine/dkv-leitfadenversicherungen01-09.pdf

Mitglieder von Vereinen, die diese Zusatzversicherung nicht haben, müssen vorsichtig sein: Sie müssen dafür sorgen, dass die von den Mitgliedern gewünschte zusätzliche Veranstaltung auch den "Segen" des Vorstands bzw. einer vom Vorstand beauftragten Person erhält. Also: wenn einige Mitglieder spontan entscheiden, eine Paddeltour am nächsten Tag zu organisieren, müssen sie mit einem Vorstandsmitglied Kontakt aufnehmen und die Fahrt kurz als Vereinsveranstaltung bestätigen lassen. Danach reicht eine Rundmail oder ein Aushang am schwarzen Brett aus.
Wenn der Vorstand relativ vielen Mitgliedern das Recht einräumt, zusätzliche Vereinsfahrten auszuschreiben, würde das die Angelegenheit erleichtern. Kanuleher bzw. Fachübungsleiter oder DKV-Fahrtenleiter wären hier sicherlich geeignet.

Nur der Versand einer Rundmail ohne "offizielles" OK reicht im Zweifel nicht aus.

Aber mal ganz ehrlich: was spricht eigentlich dagegen, wenn der Verein für 1,44 Euro pro Jahr und Mitglied eine Versicherung für seine Mitglieder abschließt, die auch bei anderen Vereinsaktivitäten (z.B. Bootshausdienste) umfassenden Schutz bietet?

AndreasP
02.07.2009, 13:30
Danke für die Antwort.

Die Zusatzversicherung haben wir schon länger.

Im Klartext würde das heißen.

Die Person E möchte den Rhein fahren. Fährt aber erst seit 2 Monaten sicher auf mittelgroßen Flüssen wie Agger oder Sauer. Es gibt keine Rhein Erfahrung.
Jetzt schreibt der Mailinglistenbeauftragte M ne Rundmail. Die natürlich auch alle Vorstandsmitglieder erhalten.
Zu E gesellen sich dann noch zwei weitere Anfänger dazu und das Unheil auf dem Rhein nimmt seinen Lauf.

Kann mir nicht vorstellen, daß das mit der Zusatzversicherung abgedeckt ist.

Ich würde das eher so rummailen, daß klar ist, daß für die Fahrt kein Fahrtenleiter bereit steht, damit klar ist, daß es keine Vereinsfahrt ist? Oder besser garnicht rummailen.

Andreas

nur_thomas
02.07.2009, 13:45
Moin,

nun bin ich aber doch total verwirrt!!

Meines Wissens führt jeder Verein ein Vereinsfahrtenbuch. Trägt sich ein Kanute vor der Fahrt aus, sogilt diese Fahrt als offizielle Trainingsfahrt und ist damit versichert.

Tragen sich mehrer Kanuten aus, ist dass doch wohl auch o.k.?

Der Vorstand muss an dieser Stelle nichts mehr benehmigen oder Kenntnis davon haben. Das ist doch wohl auch der einzige Sinn des Vereinsfahrtenbuches? Steht so doch auch iregendwo auf den DKV Seiten?

Wieso, dann also noch extra eine Info, eine Gnemigung, eine Versicherung?

Verwirrte Grüße

Thomas

playboat
03.07.2009, 11:58
Hallo Thomas,
die Vereinsmitglieder sind nicht über den DKV versichert. Ein Versicherungsschutz besteht nur über den Landes-Sport-Bund der jeweiligen Bundesländer. So sagt z.B. der LSB Niedersachsen das nur offizielle Vereinsfahrten die vorher im Vereinsfahrtenprogramm veröffentlicht werden und vom Vorstand "genehmigt" werden anerkant uns stehen unter Versicherungsschutz. Spontane Fahrten einzelner Mitglieder, auch wenn per Mail oder Tel. eingeladen wird, sind nicht versichert. Der Eintrag ins Vereinsfahrtenbuch allein recit nicht aus.

Ein sonniges, unfallfreies Wochenende.
Gruß playboat

nur_thomas
03.07.2009, 14:45
Hallo Playboad,

vielen Dank für die Antwort! Dein Text verunsichert mich nun total. Ich gehe mal
davon aus, dass Du weisst was, Du da schreibst! Somit ist der Inhalt sicherlich o.k!

Ich hatte nur einen Text vom DKV im Kopf, in dem sinngemäß stand:
Alle offiziellen Traingsfahrten sind versichert. Als offizielle Trainingsfahrten gelten das regelmäßige wöchendliche Training und individuelle Trainingsfahrten, die vom Verein gewollt (also offizielles Vereinstraining) sind. Als Dokument dafür ist ein Vereinsfahrtenbuch zu führen.

Wenn man was sucht, findet man es natürlich nicht wieder, und so ist es auch gerade mit diesem Text. Wie gesagt, bisher glaubte ich mich auf der sicheren Seite. Nun sieht die Sache wieder anders aus. Ich werde mich da wohl noch einmal völlig neu orientieren müssen.

Vielen Dank für den Denkanstoß

Thomas

T.S.
03.07.2009, 15:48
Schliesst, die vom DKV empfohlene Zusatzversicherung ab
und ihr seit alle Sorgen los.
Kommt an die 1,43 Euro pro Jahr und Mitglied.................

Gruß Thomas

playboat
03.07.2009, 16:41
Natürlich sind die offiziellen Traingsveranstaltungen (Kraftraum oder auf dem Wasser) auch versichert. Dies gilt auch für spezielles Einzeltraining, dies muß aber angemeldet bzw. vom Trainer angeordnet sein. Auch der direkte Weg von zu Hause zum Bootshaus und zurück ist versichert. Hier in NDS kann man das in der Broschüre "Sporthilfe Niedersachsen" nachlesen. Kann man beim LSB oder bei der ARAG Versicherung bestellen.
Thomas (T.S.) hat sicher Recht mit der Zusatzversicherung da die Leistungen der LSB-Versicherung nicht berauschend sind.

Gruß playboat