PDA

Vollständige Version anzeigen : Sportbootvermietung


d-harry
06.08.2009, 10:36
Hallo,

Ich wurde auf eine Problemstellung hingewiesen und wollte Fragen, ob da jemand auch tatsächlich ein Problem bekommen hat:

Wir haben Vereinsboote, die an Mitglieder (und manchmal an Nichtmitglieder) verliehen werden. Nun ist unser Hauptfahrgebiet der Rhein, auf dem u.a. die Rheinschiffahrtspolizeiverordnung und damit auch die Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung gilt.

Nun schaue ich da rein, und stelle Fest:
§ 1 - Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für das Vermieten und Mieten von Sportbooten zur Teilnahme am Verkehr auf den Binnenschifffahrtsstraßen.

Nun hier muss man ersmal schauen ob ein Kanu ein Sportboot im Sinne dieser Verordnung ist.

§ 2 - Begriffsbestimmungen und anzuwendende Vorschriften
(1) Im Sinne dieser Verordnung sind
...
3. Sportboot:
für Sport- oder Erholungszwecke verwendetes Wasserfahrzeug mit einer Länge von weniger als 20 m ohne Ruder und Bugspriet, dessen Produkt aus Länge x Breite x Tiefgang ein Volumen von 100 m³ nicht erreicht, ausgenommen Segelsurfbretter,...

also wir sind Sportboot.:(
Aber ein Stückchen weiter im gleichen Paragraphen heißt es:

5. Vermietung:
gewerbsmäßige Überlassung eines Sportbootes gegen Zahlung eines Entgelts.
...

Damit sollte das überlassen an Mitglieder abgedeckt sein, aber was ist mit Nichtmitgliedern, oder anderen Vereinen. Das muss ja sogar Gewerbsmäßig sein weil hier wegen der Gemeinnüzigkeit keine Verluste erwirtschaftet werden dürfen!
:confused:

Kasi
13.08.2009, 16:06
Hallo,

also, die Überlassung eines Vereinsbootes gegen eine Extra Gebühr an Vereinsmitglieder stellt keine gewerbsmäßige Vermietung dar.

Wie es ab er mit dem Verleih gegen Leihgebühr an vereinsfremde aussieht... keine Ahnung. Vorschlag: um es dem Schlamassel zumindest mit der Fahrtauglichkeitsbescheinigung herauszukommen.... setzt einen Vertrag auf, in dem die Nutzung auf Bundes- und Internationalen Wasserstraßen untersagt ist... evt. schaut doch mal beim Schröder in die Mietverträge...

Gruß
Kasi

d-harry
14.08.2009, 08:29
Hallo Kasi,

Danke für die Antwort. Genau so werden wir es Handhaben, obwohl diese Fahrtauglichkeitsbescheinigung aufgrund des CE Zeichens eigentlich ohne weitere Prüfung gewährt werden muss.

Trotzdem würde es mich einfach interessieren, ob andere Vereine bereits Erfahrungen damit gemacht haben.

T.S.
14.08.2009, 11:40
Mich würde da eher die rechtliche Seite bei der Verleihung an vereinsfremde Personen interessieren.
Vor allem, falls die alleine auf dem Wasser unterwegs sind.
Was passiert im Falle eines Falles....... :confused:

Gruss Thomas