Vollständige Version anzeigen : Schwimmkenntnisse/-voraussetzungen beim Kanufahren
AndreasP
11.08.2010, 21:57
Hallo,
ich hätte gerne von kompetenter Seite zum Thema Schwimmkenntnissen.
Ab wann darf jemand das Kanufahren erlernen?
Ab Jugend Bronze? Ab dem Seepferdchen?
Es hat sich bei uns ein Kind eingeschlichen, bei dem wir erst nach ein paar Wochen festgestellt haben, daß die Schwimmfähigkeit nicht richtig vorhanden ist. Die Mutter hatte uns gesagt, daß er in etlichen Schwimmkursen war.
Hallo Andreas,
das ist bitter. Die Schwimmfähigkeit ist halt auch nicht einfach zu deffinieren.
Vor allem ist es wichtig, die verschiedenen Schwimmkompetenzen von einander abzugrenzen:
Wassergewöhnt (Seepferdchen):
25m! Schwimmen. Damit kommst du nicht einmal aus der Sülz oder der Agger raus! Selbst das selbstständige aufrichten ist in dem Alter/Kenntnisstand nicht unbedingt gewährleistet.
Schwimmer (JSA):
kleinere Strecken sind beherschbar. Im Freigewässer ist es aber notwendig das eine Begleitung da ist. Es ist davon auszugehen, das ein selbstständiges Aufrichten und ein Annehmen/ Einsetzen der Schwimmweste beherscht wird.
Echter Schwimmer (JSA + 2 Jahre Training im Verein)
Mittlere und längere Strecken werden beherscht. Volle Orientierung unter Wasser ist weitgehend gewährleistet. Rationales Handeln ist auch in plötzlichen Situationen weitgehend gewährleistet.
Rettungsschwimmer/ Trainierter Schwimmer (>14Jahre):
Rationales reagieren auch unter Atemnot. Längere Strecken sind beherschbar. Die Er-/Durchtauchung von Strudeln und Walzen sollte gelingen.
Jetzt sind wir uns darüber einig, das nicht jeder Kanute auch ein Rettungsschwimmer sein muss. Andererseits muss der Paddler die Erfordernisse an eine Kenterung beherschen.
Ich halte es also als eine Mindestvorraussetzung ein Schwimmer zu sein.
Jetzt weist du, das ich meine Kinder bereits lange mitnehme. Dafür haben wir uns aber ein Notfallkonzept abgesprochen, in dem durchaus einen Materialverlust mit Eingeplant ist. Außerdem habe ich meine Kinder in die Konzepte mit eingebunden und habe regelmäßig mit ihnen Kenterübungen gemacht. Das kann man als Familie durchaus machen, aber keinesfalls in einer Jugendgruppe.
Kleiner Tipp, geh mit deinen Schützlingen Schwimmen und beobachte genau.
Wenn du das fundiert brauchst, ruf mich einfach mal an. Irgendwo habe ich die Unterlagen von meinem Lehrschein noch, wo alle Kompetenzen aufgelistet sind.
walfreund
12.08.2010, 07:07
Hallo,
in unserem Verein ist so, dass wir mindestens das Jugendschwimmabzeichen (JSA) in Bronze fordern und die Eltern dieses auch mit der Anmeldung bestätigen müssen. Überprüfen können wir das de facto nicht, aber bisher haben wir - zum Glück - keine negativen Erfahrungen gemacht. Würde mir ein Kind beim Training durch mangelnde Schwimmkenntnisse negativ auffallen, würde ich sofort mit den Eltern in Kontakt treten und das Kind vorerst vom Training ausschliessen. Bedingung für eine Wiederaufnahme wäre dann mindestens die nächste Stufe des JSA.
Ich persönlich halte mindestens das JSA Bronze für notwendig, da das Schwimmen in einem offenen Gewässer - zudem "behindert" durch eine Schwimmweste (schlechte Wasserlage zum Schwimmen) - recht hohe Anforderungen an die Kinder stellt.
Gruß,
Christian
Das ist eine recht schwierige Definition.
zum offiziellen Teil - beim WFA :
Der Bewerber muss das Schwimmabzeichen in Bronze oder gleichwertiges nachweisen.
beim Jugend-Gold:
Ersatzweise für das Sicherheitsseminar wird der Nachweis des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens der DLRG in Bronze anerkannt.
Wir haben uns im Verein auf die Mindestvoraussetzung Bronze geeinigt.
Denn wer kann schwimmen :
Derjenige, der auf der Lippe bis an's Ufer kommt oder derjenige, der den Rhein schwimmend durchqueren kann :confused: :confused:
Durch regelmässige spielerische Übungen ( Schwimmen, Kentern, Wurfsackwerfen)
in Gewässern ( natürlich auch in starker Strömung mit Westen !!! ) bekommt sowohl die Schwimmer, als auch die Retter ein Gefühl, wie man mit der Situation umgeht.
Dabei erkennt man schnell, wer mit diesen Situtationen gut umgehen kann.
Eine gute Möglichkeit bietet auch ein Schwimmbad, welches bei uns in der Wintersaison zu Trainingszwecke genutzt wird.
Leider ist es in der heutigen Zeit nötig, solche Vorgaben zu dokumentieren,
d.h., sich entsprechende Bescheinigungen zeigen zu lassen, Klauseln abzeichnen zu lassen etc. etc.
Gruß Thomas
AndreasP
12.08.2010, 11:17
Da wir ja eine Abteilung eines Schwimmvereins sind, hab ich mir gestern sagen lassen, daß die ein oder andere Person in gewerblichen Schwimmkursen die Abzeichen recht lasch ausstellen.
Der Junge hat einige Kurse bei einem Privatanbieter hinter sich. Bei uns spricht man von Crashkursen.
Bronze halte ich auch für wichtig. Wir hatten schon einige Jungkanuten mit Defiziten, aber immer noch Bronzewürdig.
Was tun in der Zwischenzeit? Ausschließen vom Training?
Kann man ihn trotzdem weiter beim Training belassen(rechtliche Situation)?
walfreund
12.08.2010, 12:08
Ich persönlich würde - sofern ich einen wirklich extrem schlechten Schwimmer in meiner Gruppe hätte - diesen vom Training ausschliessen und ihm und den Eltern die Situation erklären. Es kann ja eigentlich nicht angehen, dass jemand Wassersport betreiben möchte ohne sich im Notfall über Wasser halten zu können. Als Auflage für einen Wiedereinstieg würde ich dann ein weiteres Abzeichen (oder eine Neuabnahme) bei einem befreundeten Schwimmverein, dem DLRG, o.ä. einfordern. Das sollten sowohl die Eltern, als auch das Kind verstehen.
Die rechtliche Lage ist wie immer recht verzwickt und da ich kein Rechtsexperte bin hier nur meine generelle Einschätzung der Lage: Probleme wird der Trainer nur dann bekommen, wenn es zu einem Unfall kommt und er wirklich fahrlässig gehandelt hat. Da du ja nun die Schwimmkenntnisse des Kindes kennst, könnte man dir im Falle eines Unfalls - sofern dieser durch mangelnde Schwimmkenntnisse entstanden oder überhaupt erst möglich wurde - fahrlässiges Handeln unterstellen. Ich persönlich würde die Person vorerst vom Training ausschliessen, so hart es auch klingen mag. Denn leider kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass man die gesamte Gruppe nicht permanent im Blick haben kann und sich dann zumindest darauf verlassen möchte, dass jeder sicher schwimmen - und dadurch auch sein Material bergen kann.
Gruß,
Christian
Statt auszuschließen empfehle ich mit den Eltern zu sprechen und diese zu beraten. Die Eltern sollten dann selbst die Entscheidung treffen, ihr Kind zunächst einmal ordentlich Schwimmen lernen zu lassen. Erst wenn die Eltern absolut nicht einsichtig sind ,wäre ein Ausschluß vertretbar.
Statt auszuschließen empfehle ich mit den Eltern zu sprechen und diese zu beraten. Die Eltern sollten dann selbst die Entscheidung treffen, ihr Kind zunächst einmal ordentlich Schwimmen lernen zu lassen. Erst wenn die Eltern absolut nicht einsichtig sind ,wäre ein Ausschluß vertretbar.
Das Kind muss, auch wenn alle Beteiligten wissen, schwimmen können.
Wir wollen hoffen, das es nie eintrifft:
Ansonsten wäre es grob fahrlässig - auch wenn es die Eltern erlauben.
Im Falle eines Falles müssen die Eltern den Verein verklagen um ihre Ansprüche
gegen Versicherungen etc. geltend zu machen...........
Und wenn dem Kind das Paddeln so einen Spass macht,
schafft es schnell das Defizit aufzuholen............
ggf. im 2-er mitfahren lassen.
Schwimmweste obligatorisch........
Gruß Thomas
Ein Weitertrainieren ist in keinem Fall möglich.
Die mangelden Schwimmkurse, insbesondere bei privaten Anbietern, sind ja schon angesprochen worden.
Am besten - selbst testen.:eek:
...
ggf. im 2-er mitfahren lassen.
Schwimmweste obligatorisch........
Gruß Thomas
Im 2er mitfahren lassen ist meiner Meinung nach nur möglich, wenn die Umstände passen. Du kannst davon ausgehen, das ddas Kind im Falle einer kenterung von 1-2 weiteren Personen betreut werden muss. Um das Boot müssen sich dann andere kümmern.
eine Schwimmweste reicht nicht. Eine Rettungsweste ist obligatorisch.
....eine Schwimmweste reicht nicht. Eine Rettungsweste ist obligatorisch.
Pingel :D
Wer es genau wissen möchte klickt HIER (http://de.wikipedia.org/wiki/Rettungsweste)
Gruß Thomas
AndreasP
12.08.2010, 15:38
Statt auszuschließen empfehle ich mit den Eltern zu sprechen und diese zu beraten. Die Eltern sollten dann selbst die Entscheidung treffen, ihr Kind zunächst einmal ordentlich Schwimmen lernen zu lassen. Erst wenn die Eltern absolut nicht einsichtig sind ,wäre ein Ausschluß vertretbar.
Das Gespräch mit der Mutter hat schon stattgefunden. Zunächst wurde er im Übungsleiter Zweier geparkt. Rettungsweste ist auch bei uns vorhanden.
Ich finde gut, daß bei den Antworten die Sache ernst angegangen wird. Vor paar Jahren hab ich mit Vereinsvertretern von anderen Vereinen gesprochen. Das erstaunlichste Statement war, dann dürften wir bald niemanden mehr mit zum Paddeln nehmen(es ging um das Befahren von Flüssen).
Am Sonntag hab ich einen Topoduo auf der Eifelrur erlebt, der sein Kleinkind auf dem Maxi Cosi auf dem Sitz festgebunden hat.
Am Sonntag hab ich einen Topoduo auf der Eifelrur erlebt, der sein Kleinkind auf dem Maxi Cosi auf dem Sitz festgebunden hat.
Solche Leute solltest du einmal ansprechen.................
.............man ist erstaunt, wie fähig doch solche "Kanuten" sind.
Allerdings haben die auch nur zwei Arme zum rettten. :D
Gruß Thomas
AndreasP
12.08.2010, 15:50
Hab ich angesprochen. Halten sich für versiert und wissen, was sie tun.
Wäre zu überlegen, denen keine Befahrungsnummer zu geben.
Pingel :D
Wer es genau wissen möchte klickt HIER (http://de.wikipedia.org/wiki/Rettungsweste)
Gruß Thomas
Ja, da bin ich pingelig.:D Und ich habe genau diesen Unterschied zur Motivation meiner Kinder eingesetzt.
@Andreas: Unterschätze die Langzeitwirkung einer solchen Ansprache nicht. Ich habe auch schon beobachten können, das beim nächsten Mal mehr nachgedacht wird.;) Die meisten Menschen möchten sich halt keine Blöße geben.
Nur ein einziges Mal habe ich mir ernsthaft das Einschreiten der Polizei überlegt - Nachdem ich den gleichen Paddler das 5. mal geborgen habe! :eek:
derEinarmige
13.08.2010, 05:16
Die Ursprüngliche Frage war doch, ab wann kann man Kanu fahren.
Meine Kriterien sind:
- Problemlos unter Wasser aussteigen können (Wasergewöhnung),
- sich mit der Schwimmhilfe über Wasser halten können (ohne Panik)
Das ganze bezieht sich natürlich auf stehendes Gewässer, Anfänger haben in der Strömung nichts zu suchen.
Sie sollen ja das Boot bewegen und nicht das Boot sie.:)
Ich weiss natürlich auch, wenn man Boot fahren lernen möchte das sich die wenigsten freiwillig ins Wasser werfen um Aussteigen zu üben.
Aber im schlimmsten Fall muss ich doch dem Staatsanwalt nachweisen das ich mich davon überzeugt habe ,das der Ausstieg unter Wasser geklappt bzw. geübt wurde und das "Überwasserhalten" einwandfrei Funktioniert.
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