Vollständige Version anzeigen : Mindestalter für Steuermann
Hallo Leute,
ich wollte fragen, ob für die Ausbildung zum Steuermann ein Mindestalter nötig ist? Ich habe gehört, es würde bei 21 Jahren liegen. Weiß jemand genau bescheid darüber?
Danke im Voraus.
Danne
Hallo Danne,
siehe WKB Punkt 2.2 allg. Regeln.
Gruß
Aha, und wo finde ich die was? :confused:
Hallo Danne,
die Wettkampfbestimmungen findest Du auf der Seite www.kanu-drachenboot.org im Downloadbereich. Dort steht aber nur, daß die Steuerleute bei offiziellen Wettkämpfen innerhalb des DKV ein Mindestalter von 18 Jahren haben müssen.
Dort findest Du nicht, ab wann Ausbildungen angeboten werden und welche Regeln in welchem Verein und auf welchem Gewässer gelten.
Ich persönlich finde, daß ein Steuermann eines solchen Bootes ein ziemliches Stück Verantwortung übernimmt und nicht automatisch jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, auch bereits in der Lage ist, eine solche Verantwortung zu tragen.
Auf der anderen Seite gibt es sicherlich auch den einen oder anderen erfahrenen Jugendlichen, der ohne Probleme in der Lage ist, ein solches Boot sicher zu beherrschen.
Wie Du an meinen Ausführungen erkennst, wirkliches Wissen habe ich hier nicht. Aber da es am Ende auch hier ein versicherungstechnisches Problem sein wird, würde ich als Verantwortlicher das Mindestalter ebenfalls bei 18 Jahren und als weitere Grundlage zumindest eine qualifizierte Einweisung, besser eine offizielle Ausbildung, sehen
Naja, für Wettkämpfe wäre es nicht gedacht, nur für Trainings- oder Ausflugsfahrten. Aber ich kann mir das eigentlich nicht vorstellen. Ein Bekannter meinte es halt, aber ich konnte dafür nichts finden.
Hallo Danne,
ich kann es Dir zwar auch nicht definitiv sagen, würde Dir aber einfach empfehlen einen Kurs für Drachenboot-Steuermänner/-frauen zu besuchen. Solche Kurse werden von verschiedenen Vereinen angeboten und im DKV-Veranstaltungskalendar angekündigt. Die Veranstalter sollten Bescheid wissen.
Ansonsten würde ich auch sagen, dass man mind. 18 Jahre alt sein sollte, die Versicherungspolicen für das Boot etc. vorher genaustens studiert haben sollte. Es geht wirklich um eine enorme Verantwortung (bis zu 22 Leute, die man ggf. ins kalte Wasser bugsiert und locker um die 10.000 EUR Material).
Prinzipiell sollte man sich langsam an das Steuern herantasten. Es ist gar nicht so einfach fast 2 Tonnen Gewicht bei bis zu 15 km/h richtig zu steuern. Das Boot reagiert entsprechend träge und wenn man irgendwo hereinfährt, dann kann man schon viel Schaden anrichten. Wenn man zudem noch auf Schifffahrtsstrassen (Kanäle etc.) fährt, dann gehört entsprechendes Wissen, Umsicht und vor allen Dingen Rund- und Voraussicht dazu.
So, ich habe nun nachdem Flatwater Race in Herford etwas mehr in Erfahrung gebracht. Die Altersgrenze von 21 Jahren bezieht sich auf Fahrten mit Kindern und Jugendlichen. Der Rest ist egal.
Werner Schmiedel
27.06.2007, 15:06
Hai Loide,
Ich habe heute mal diesen Trööt angelesen und mich echt gewundert, dass noch niemand auf GeorgS´s Idee gekommen ist.
Ich frag doch auch nicht beim Metzger, wie der Bäcker Brötchen backt!
Also, ich hab angefragt, ist aber im Mom. wohl niemand zu Hause (kann man auch nach ner halben Stunde nicht erwarten :) )
Ich sag euch aber Bescheid, wenn Antwort kommt.
Übrigens lohnt es durchaus, auch mal die andern Drachenbootseiten anzuschauen, interessant!
Ich kannte früher Drachenboote ja auch nur von Prinz Eisenherz und Hägar, dem Schrecklichen :eek:
der Alte vom See
PS: Ach, Georg, ich glaube die nehmen das mit "Kanu" und "Drachenboot" nicht so ganz ernst, einige suchen wohl noch nach einer Verbindung (ethymologisch - historisch)
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/sportbootf_binv/gesamt.pdf
folgensder Link um Klarheit im Gesetzesdschungel zu schaffen.
§5 der Verordnung.
Ich bin aber weiterhin der Auffassung, dass Steuerleute ein Mindestalter von 18 Jahren haben sollten(voll Schuldfähig im Schadensfall). Siehe in einem anderen Beitrag wo auf die Materialkosten hingewiesen wird.
MfG
Werner Schmiedel
28.06.2007, 13:17
Hai Carsten,
Klarheit hast du da wohl nicht geschaffen, wenn ich nicht etwas total übersehen haben sollte, betrifft das wohl nur Sportboote mit Maschinenantrieb und/oder Segel.
Der Werner
Gerhard Falk
28.06.2007, 15:05
Selbst auf die Gefahr hin, dass auch dieses nicht die erhoffte endgültige Klarheit bringt, will ich auch hier auf einen Leitfaden für Wassersportler des BMV hinweisen, der wie folgt zu finden ist und sich an alle wendet, die als Wassersportler unterwegs sind, also auch an Kanuten:
http://www.bmvbs.de/Anlage/original_928165/Sicherheit-auf-dem-Wasser.pdf
Soweit mir bekannt ist, gibt es kein amtlich festgelegtes Mindestalter. Die Verantwortlichkeit eines Minderjähigen richtet sich somit (zivil- und strafrechtlich) nach seiner Einsichtsfähigkeit in der jeweiligen Lebenssituation. Fehlt diese, so müssen ggf. die Erziehungsberechtigten aus Verletzung ihrer Aufsichtspflichten eintreten. Das können auch durchaus Aufsichtspflichtige innerhalb eines Vereins sein, wenn sie an Stelle der Erziehungsberechtigten Aufsicht ausüben.
Unterhalb amtlicher Regeln ist es also auch eine Entscheidung, die für den jeweiligen Minderjährigen individuell nach seinen Fähigkeiten und seiner Einsichtsfähigkeit zu beurteilen sein wird.
P.S.
"Auf jedem Schiff, das schwimmt und schwabbelt, ist immer einer der dumm sabbelt." (selbstkritisch angemerkt)
hallo,
die Verordnung, welche ich hier aufgeführt habe geht davon aus, dass die Führer von Sportbooten(dazu gehört auch ein Drachenboot) dazu körperlich und geistig in der Lage sind. darauf hatt aber der für das Training oder den Wettkampf Verantwortlicher zu achten. So sieht es nun mal aus.
Meine Empfehlung ist die Regellung der WK Kanu Drachenboot zu befolgen und dort steht ab 18 jahre.
gruß
carsten
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