Vollständige Version anzeigen : Paddeln im Dunkeln
Hallo,
ich hab da mal ne Frage:
Gibt es bestimmte Regeln oder Gesetze, die mir das Paddeln bei Dunkelheit oder in der Dämmerung vermasseln können?
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, denn im Netz oder in der Literatur hab ich bis jetzt nix gefunden...
Danke schon mal im voraus
playboat
31.05.2007, 10:13
Auf welchen Gewässern willst du den paddeln? Auf Bundeswasserstraßen gibt es Vorschriften die du beachten musst. Auf kleineren Gewässern kann es Befahrungsverbote geben die besagen das du z.B. nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr paddeln darfst.
Gruß playboat
Ich habe vor auf der Ruhr zu paddeln. also keine Bundeswasserstraße und soweit ich weiß nur Befahrungsverbote in den Landschaftsschutzgebieten in denen ich eh nicht fahren wollte :) versteht sich ja von selbst
Ralf Schmidt
31.05.2007, 10:46
Hallo,
die Ruhr ist explizit eine Bundeswasserstrasse, siehe z.B. hier:
http://wtg.vivawasser.de/Ruhr/1930/revierinformationen.html?PHPSESSID=67f211c4ef2f4c1 c7520ef86d75878af
Also hier (oder im www.Seekajakforum.de (http://www.Seekajakforum.de)) unter Beleuchtung suchen, wurde schon alles geschrieben.
Auf sonstigen Bächen, Baggerseen, etc. ist mir nichts bekannt. Wenn Du aber im Stockdunkeln zu Schaden kommst oder Schaden verursachst wird sich sicherlich die Frage nach Sorgfaltspflicht, Fahrlässigkeit, etc. stellen. Und wenn Du unbeleuchtet auf nem dunklen Bach paddelst und dich sowieso keiner sieht/sehen kann - wen soll's dann jucken? :)
Bis dann,
Ralf Schmidt
Hallo,
die Ruhr ist explizit eine Bundeswasserstrasse
nö, nur ab Mülheim bis zur Mündung
Ralf Schmidt
31.05.2007, 13:47
Hiya,
und drüber Landessciffahrtsstrasse, also ebenfalls Binnenschifffahrtsstrasse, oder?
Immerhin dürfen auch dort (theoretisch) dicke Pötte bis 38m Länge etc. fahren.
Bis dann,
Ralf Schmidt
Hiya,
und drüber Landessciffahrtsstrasse, also ebenfalls Binnenschifffahrtsstrasse, oder?
Immerhin dürfen auch dort (theoretisch) dicke Pötte bis 38m Länge etc. fahren.
Bis dann,
Ralf Schmidt
erst ab hinter Essen-Steele, der überwiegende Teil der Ruhr ist also "frei". Ein 38m Pott z.B. durch den Isenbergschwall, ist ja ne lustige Vorstellung :D
Ralf Schmidt
31.05.2007, 13:57
Ei dann fahrt doch wo und wie ihr wollt! :p
Bis dann,
Ralf Schmidt
Bisher weder auf noch mit der Ruhr.....
Ob nun ein Lämpchen vorgeschrieben ist oder nicht,
denkt auch mal einen möglichen Jäger, der den Paddler für eine Ente hält...:D
Dann lieber mit einer Lampe am Boot
Gruß Thomas
der lieber bei Sonne die schöne Landschaft geniesst
Ralf Schmidt
31.05.2007, 21:11
Hi Thomas,
Ob nun ein Lämpchen vorgeschrieben ist oder nicht,
denkt auch mal einen möglichen Jäger, der den Paddler für eine Ente hält...:D
Hhhmm.., wenn ich mir so die Jäger ansehe, 75 aufwärts und 15 Dioptrien, denken die wahrscheinlich "tolle Ente, so mit Beleuchtung, und schön gross und gelb" - bevor die abdrücken....:eek:
der lieber bei Sonne die schöne Landschaft geniesst
Och, Nachtfahrten sind manchmal wirklich schön, so bei Vollmond, laue Sommernacht, ne Flasche guten Wein unter Deck....
Bis dann,
Ralf Schmidt
Werner Schmiedel
31.05.2007, 21:31
Hai Loide,
der Fragesteller wollte eigentlich nur wissen, ob es da Vorschriften gibt.
Ja, es gibt sie: Eine in 1 m Höhe angebrachte Rundumleuchte, Sichtweite 2 km!
Der Werner
Ralf Schmidt
01.06.2007, 06:55
Hi Werner,
gilt das wirklich auch auf jedem Bach/See (Nicht Binnen- oder sonstiges Schiffahrtsgewässer)?
Bis dann,
Ralf Schmidt
Werner Schmiedel
01.06.2007, 09:22
Hai Ralf,
das gilt für die Zuständigkeitsbereiche der verschiedenen Schifffahrtsämter, Bund, Länder, Bodensee. Ob es auch für Bäche wie die Niers gilt wage ich eher zu bezweifeln, aber für Seen, die befahrbar sind gilt es sicher.
Allerdings würde ich auch auf einem Feld- Wald- und Wiesenbach nachts eine Stirnlampe tragen, ich trage ja auch eine, wenn ich nachts im Wald rumlatsche.:D
Grüsse vom Werner
Ralf Schmidt
01.06.2007, 10:46
Hi Werner,
da wo es klare Zuständigkeiten gibt - ist es eben klar.
Zum technischen Teil: Kopflampe ist ne gute Idee die leider an der Realität scheitert.
Einfacher Grund: Du hast ständig das Vorschiff und, noch schlimmer, die sich bewegenden Hände und das Paddel voll im Lichtkegel und blendest Dich damit fast vollständig, zu sehen ist da vor dem Bug fast nix mehr. Beim Wandern oder auf dem (Aufrecht-)Rad sieht das ganz anders aus.
Einfach mal ausprobieren - habe ich auch gemacht, nervt ohne Ende!
Im Seekajakforum wurde mal der Rat gegeben Rotlicht zu verwenden (z.B. Fahrradrücklicht vorne auf die Bugspitze), das hatte ich bisher nicht gemacht, mal irgendwann ausprobieren.
Viel lieber paddel ich aber nur mit Mondlicht.
Bis dann,
Ralf Schmidt
Gerhard Falk
02.06.2007, 06:06
Hallo zusammen!
Schaut doch mal hier rein:
http://www.bootsport.info/files/Leitfaden-fuer-Wassersportler.pdf
Da findet sich "Erhellendes" zum Beispiel auf Seite 17.
Kleinfahrzeuge (unter 7 m) ohne Motor und ohne Segel führen ein weißes Rundumlicht. Wenn es bauartbedingt nicht fest geführt werden kann, dann muss ein solches Rundumlicht bei Bedarf gezeigt werden können (also bei Annäherung eines anderen Wasserfahrzeuges). So habe ich es jedenfalls einmal gelernt, und das hat sich wohl auch nicht geändert.
Übrigens: Die Weinflasche sollte auf dem Wasser wirklich "unter Deck" bleiben. Ich habe das beim Segeln zwar auch schon anders gehandhabt aber vernünftig war das sicher nicht.
Beste Grüße
Gerhard
Ralf Schmidt
03.06.2007, 07:13
Hi Gerhard,
aber eben auch wieder "nur" unter den Überschriften Binnen- und Seeschifffahrtsstrassen. Was ist aber mit Bach und See? M.E. gibt's dafür keine Festlegung, ausser dem gesunden Menschenverstand und der allgemeinen Sorgfaltspflicht, aber sicher bin ich mir immer noch nicht.
Trotzdem mal eine schöne und gut verständliche Auflistung - mit Bildern ;)
Bis dann,
Ralf Schmidt
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